Die Mitglieder des Gemeinderates haben den Sachverhalt mit der Sitzungsladung erhalten.

 

Gemäß Beschluss der Gemeinde erhält jeder Bauherr für sein neues Anwesen einen Grundstücksbaum. Dem sind auch in den vergangenen Jahren etliche Bürger nachgekommen. Allerdings hat dies auch zu einem kleinen Wildwuchs geführt, weil der Beschluss bisher noch keine Ausführungsrichtlinien enthält. Dies hat insbesondere auch zu Kosten in unterschiedlicher Höhe geführt. 

Es wird daher angeregt, künftig standardisiert zu verfahren.

Mehrere Versionen sind denkbar:

1. Die Bauherren bringen eine Rechnung über einen von ihnen ausgesuchten heimischen (Laub- oder Obst-)Baum; auf diesen wird ein Zuschuss (Vorschlag 30 €) gewährt.

 

2. Die Bauherren erhalten einen Gutschein zur Vorlage bei einer zu diesem Zweck mit der Gemeinde kooperierenden Baumschule, bei der sie dann einen Baum aussuchen; die Gemeinde zahlt auf die Rechnung der Baumschule dann einen Teilbetrag zu (bis zu 30 €).

 

3. Die Bauherren suchen aus einer von der Gemeinde (Bauausschuss) erstellten Liste einen Baum aus; dieser wird dann – gemeinsam mit den von anderen Bauherren ausgesuchten – zentral von der Gemeinde bestellt und im Herbst ausgeliefert. So verfährt der Landkreis bei den Geburtsbäumen.

 


Beschluss:          14 : 0

 

Für die Auswahl und Bezuschussung eines Grundstücksbaumes für bebaute Grundstücke erstellt die Gemeinde eine Liste, aus der die Bauherren einen Baum für ihr Grundstück auswählen können. Gegen Vorlage der Rechnung wird künftig ein Zuschuss bis zu 30,00 € gewährt. Mit der Erstellung der Liste wird der Bauausschuss beauftragt.