Folgende Beschlussvorlage hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 358/8 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am südlichen Ortsrand“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats Reckendorf vom 10.12.2019 behandelt. Nach Rücksprache mit Frau Buß vom Landratsamt, änderte man lediglich eine Abstandsfläche. In der Sitzung vom 10.12.2019 wurde folgendes beschlossen.

 

„Die Antragsteller beabsichtigen die Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 358/8 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereiche des Bebauungsplanes „Am südlichen Ortsrand / Am Bergweg“.

 

 

Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Ringstraße“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind in der Straße „Ringstraße“ vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

1. Baugrenzen

 

Der Antragssteller beabsichtigt die Wohnhauserweiterung außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Diese Befreiung wurde dem Antragsteller bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.0.2017 in Aussicht gestellt.

 

2. Dachform

 

Der Bebauungsplan setzt bezüglich der Dachform nur Satteldächer fest, der Antragsteller plant die Erweiterung mit einem Flachdach.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich geänderten Anforderungen an eine flächensparende Bauweise bzw. den geänderten architektonischen Möglichkeiten den beantragten Befreiungen entsprochen werden.

 

Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

 

Die durch den Anbau entstehende Abstandsfläche, welche auf das Grundstück mit der Fl.Nr. 358/4 (siehe Planausschnitt) fällt, wird von den Eigentümern im Zuge einer Abstandsflächenübernahme übernommen.“

 

 

Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf stimmt den Bauantrag von Herrn Christian Schwengler zur Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück der Gemeinde Reckendorf, Fl.Nr. 358/8, 96128 Reckendorf, Ringstraße 6 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Baugrenzen

-          zur Abweichung der Dachform

werden erteilt.

 

 

Nun stellen sich die Abstandsflächen wie folgt dar:

 

 

 


Beschluss:          7 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf stimmt den Bauantrag von Herrn Christian Schwengler zur Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück der Gemeinde Reckendorf, Fl.Nr. 358/8, 96128 Reckendorf, Ringstraße 6 zu.

 

Die beantragten Befreiungen

-          zur Überschreitung der Baugrenzen

-          zur Abweichung der Dachform

werden erteilt.

 

Die Gemeinde Reckendorf hat Kenntnis von der Änderung der Abstandsflächen.