Sitzung: 23.09.2020 Bau- und Umweltausschuss Reckendorf
Folgende Beschlussvorlage hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:
Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats Reckendorf vom 10.12.2019 behandelt. Nach Rücksprache mit Frau Buß vom Landratsamt, änderte man lediglich eine Abstandsfläche. In der Sitzung vom 10.12.2019 wurde folgendes beschlossen.
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Ringstraße“. Entsprechende Leitungen zur Wasserversorgung (Zentralversorgung) sowie zur Abwasserentsorgung durch die Kanalisation im Mischsystem sind in der Straße „Ringstraße“ vorhanden. Die Erschließung hat an die bestehenden Leitungen zu erfolgen und kann somit gesichert werden. Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt: 1. Baugrenzen Der Antragssteller beabsichtigt die Wohnhauserweiterung außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Diese Befreiung wurde dem Antragsteller bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.0.2017 in Aussicht gestellt. 2. Dachform Der Bebauungsplan setzt bezüglich der Dachform nur Satteldächer fest, der Antragsteller plant die Erweiterung mit einem Flachdach. Aus Sicht der Verwaltung sollte unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich geänderten Anforderungen an eine flächensparende Bauweise bzw. den geänderten architektonischen Möglichkeiten den beantragten Befreiungen entsprochen werden. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Die durch den Anbau entstehende Abstandsfläche, welche auf das Grundstück mit der Fl.Nr. 358/4 (siehe Planausschnitt) fällt, wird von den Eigentümern im Zuge einer Abstandsflächenübernahme übernommen.“ |
Der Gemeinderat der
Gemeinde Reckendorf stimmt den Bauantrag von Herrn Christian Schwengler zur
Wohnhauserweiterung auf dem Grundstück der Gemeinde Reckendorf, Fl.Nr. 358/8,
96128 Reckendorf, Ringstraße 6 zu. Die beantragten
Befreiungen - zur Überschreitung der Baugrenzen - zur Abweichung der Dachform werden erteilt. Nun stellen sich die
Abstandsflächen wie folgt dar: |
Beschluss: 7
: 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf stimmt den
Bauantrag von Herrn Christian Schwengler zur Wohnhauserweiterung auf dem
Grundstück der Gemeinde Reckendorf, Fl.Nr. 358/8, 96128 Reckendorf, Ringstraße
6 zu.
Die beantragten Befreiungen
- zur Überschreitung der Baugrenzen
- zur Abweichung der Dachform
werden erteilt.
Die Gemeinde
Reckendorf hat Kenntnis von der Änderung der Abstandsflächen.