Sitzung: 23.09.2020 Bau- und Umweltausschuss Reckendorf
Folgenden Sachverhalt hatten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung erhalten:
Die Antragsteller beabsichtigen den Bau einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1407/37 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Grund II - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist das Vorhaben allgemein zulässig, wenn es den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an eine öffentliche befahrbare Verkehrsfläche, hier die Gemeindestraße „Storchenweg“ und „Am Daschendorfer Weg“. Ein Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung soll nicht erfolgen. Die Erschließung kann somit gesichert werden.
Überbaubare
Grundstücksfläche
Die geplante Garage wird außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche errichtet.
Dachform und
Dachneigung
Der Bebauungsplan legt fest, dass Garagen die gleiche Dachgestaltung wie die Hauptgebäude erhalten sollten. Die geplante Garage ist mit einem Flachdach geplant.
Die Prüfung hat ergeben, dass noch keine der beantragten Befreiungen im Bereich des Bebauungsplanes erteilt wurden. Somit liegt die Erteilung der Befreiungen im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Reckendorf.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 7
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
Reckendorf stimmt der isolierten Befreiung von Herrn und Frau Schwappach zum
Bau einer Garage auf dem Grundstück der Gemarkung Reckendorf, Fl.Nr. 1407/37,
96182 Reckendorf, Storchenweg 1, zu.
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zur Überschreitung der überbaubaren
Grundstücksfläche
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zur Abweichung der Dachform