Sitzung: 23.09.2020 Bau- und Umweltausschuss Reckendorf
Der Vorsitzende erläuterte folgenden Sachverhalt:
Grundsätzlich sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO) verfahrensfrei, die geplante Überdachung hat die Maße 8 m x 3 m. Allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).
Überbaubare
Grundstücksfläche
Die Terrassenüberdachung wird außerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenzen errichtet. Für das
Grundstück Am Knock 16 wurde bereits eine Befreiung erteilt. Aus sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken.
Beschluss: 7
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
Reckendorf stimmt der isolierten Befreiung von Herrn und Frau Menzel zur
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück der Gemarkung
Reckendorf, Fl.Nr. 727/15, 96182 Reckendorf, Am Knock 10, zu.
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zur Überschreitung der überbaubaren
Grundstücksfläche
wird erteilt.