Folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Sitzungsladung:

 

„Die Antragsteller beabsichtigen den Teilabbruch der vorhandenen Scheune und die Teilüberdachung des Hofraumes.

 

 

Das vorhandene Dach sowie der Aufbau im Obergeschoss sollen entfernt werden. Die verbleibenden Grundmauern sollen dann teilweise wieder überdacht werden.

Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Die Gestaltungssatzung für den Ortskern wird grundsätzlich ebenfalls eingehalten. Zwar wird unter § 4 Abs. 1 festgelegt, dass die Dachneigung bei Scheunen mindestens 42° betragen muss. Das neue Dach soll mit 30° ausgestaltet werden. Anderseits setzt die Satzung fest, dass die Dachneigung historischer Gebäude bei Sanierungen in jedem Fall beizubehalten ist. Das vorhandene (und abzureißende) Dach war ebenfalls flacher als 42°. Insofern wird der Satzung wieder Genüge getan. Vorsorglich sollte aber eine Abweichung von der Satzung erteilt werden.“

 

Der Vorsitzende verlas ein Schreiben des Heimatpflegers Etterer, in dem dieser auf das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) Bezug nahm. Herr Etterer teilte mit, dass das betreffende Objekt laut KDK als erhaltenswert und ortsbildprägend eingestuft werde. Außerdem solle seiner Meinung nach keine Abweichung von der Gestaltungssatzung erlassen werden. In der Diskussion des Bau- und Umweltausschusses stellte sich aber heraus, dass nicht das betreffende Gebäude, sondern die straßenständige Scheune nebenan im KDK genannt werde. Eine erhaltenswerte Ortsbildprägung sei beim vorliegenden Objekt nicht gegeben.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf stimmt dem Bauantrag von Sandra und Christian Lang zum Teilabbruch der vorhandenen Scheune und zur Teilüberdachung des Hofraumes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 276/2 der Gemarkung Reckendorf, Ziegelgasse 1, zu. Einer Abweichung von der Gestaltungssatzung für den Ortskern Reckendorf für die Dachneigung von 30° wird zugestimmt.