Gemeinderat Müller fragte an, einen Wegweiser zum Anwesen Wiesenthaustr. 14 anbringen zu lassen. Es handelt sich zwar um Privatweg, aber ein Schild sei dennoch notwendig. Der Notdienst würde das Haus nicht finden. Der Bürgermeister verwies darauf, dass ein Schild seitens der Anwohnerin angebracht werden kann, die Gemeinde aber nicht für Privatwege zuständig ist. Das Grundstück hat einen direkten Zugang zur Gemeindestraße, nur ist die Haustür nicht auf dieser Straßenseite.