Herr Christian Zweig hat schriftlich mitgeteilt, dass er die Wahl zum Gemeinderatsmitglied (Nachrückung für Herrn Niklas Klose) annimmt und bereit ist, den Eid oder das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) zu leisten.

 

Die Eidesformel ist im Gesetz vorgegeben (Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO).

 

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, [so wahr mir Gott helfe].

 

Nach Abnahme des Eides ist über die Neubesetzung für die verschiedenen Funktionen zu entscheiden.

 

Herr Niklas Klose war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat in folgenden Funktionen tätig:

 

-          Mitglied Bau- und Umweltausschuss

-          Stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

 

Durch das Ausscheiden aus dem Gemeinderat schied er zugleich aus diesen Ausschüssen und den weiteren Funktionen aus.

 

Die Ausschussmitglieder werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt. Die Bestellung erfolgt in Form eines feststellenden Beschlusses. Die Mitglieder werden von den Parteien oder Wählergruppen vorgeschlagen. Der Gemeinderat ist gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung (GO) bei der Bestellung der Ausschussmitglieder an die Vorschläge der Gruppen gebunden.

 

Beim Ausscheiden eines Ausschussmitglieds aus dem Gemeinderat rückt nicht automatisch dessen Ersatzmann in den Ausschuss nach, vielmehr hat die jeweilige Gruppierung ein neues Mitglied vorzuschlagen. Dies kann das neue Gemeinderatsmitglied Zweig oder ein bisher nicht im Ausschuss vertretenes Gemeinderatsmitglied sein. Es kann aber auch der bisherige Stellvertreter oder ein anderer Stellvertreter bestellt werden. In diesem Fall muss dann entsprechend ein neuer Stellvertreter bestellt werden.

 

Beantragt eine Fraktion, ein von ihr entsandtes Mitglied abzuberufen, so muss der Gemeinderat diesem Wunsch nur entsprechen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von Art. 86 BayVwVfG vorliegt (z. B. sachlich/fachlich bessere Besetzung/Qualifikation). Da es sich bei der Besetzung der Ausschüsse um ein subjektives Mitgliedschaftsrecht handelt, und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss grundsätzlich für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderats gilt, kann eine solche Änderung (Abberufung eines Mitgliedes) nur einvernehmlich erfolgen mit Einverständnis des abzuberufenden Mitglieds.

 

Die jeweils vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder sind bei der Beschlussfassung im Gemeinderat nicht wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen (siehe Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 GO), es können (müssen) also alle Mitglieder des Gemeinderats bei der Bestellung mit abstimmen.

 


2.1 Bau- und Umweltausschuss Reckendorf (beschließend):

 

Beschluss:          15 : 0

 

An Stelle von Herrn Niklas Klose wird auf Vorschlag der SPD Gemeinderat Christian Zweig als Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss entsandt. Gemeinderat Christian Demling bleibt dessen Stellvertreter.

 

Die Besetzung des beschließenden Bau- und Umweltausschusses sieht somit ab sofort für den Rest der Wahlperiode 2020/2026 wie folgt aus:

 

 

Mitglied:

Vertreter:

 

1. Bürgermeister Manfred Deinlein

2. Bürgermeister Jürgen Baum

CSU

3. Bürgermeister Ludwig Blum

Gemeinderat Maximilian Menzel

CSU

Gemeinderat Erwin Wahl

Gemeinderat Gerhard Pförtsch

SPD

Gemeinderat Christian Zweig

Gemeinderat Matthias Demling

SPD

Gemeinderat Bernhard Müller

Gemeinderat Axel Cron

WBFW

2. Bürgermeister Jürgen Baum

Gemeinderat Markus Sippel

WBFW

Gemeinderat Dr. Frank Güthlein

Gemeinderat Bernhard Zahner

 

 

2.2 Rechnungsprüfungsausschuss Reckendorf (vorberatend):

 

Beschluss:          15 : 0

 

An Stelle von Herrn Niklas Klose wird auf Vorschlag der SPD Gemeinderat Christian Zweig als stellvertretendes Mitglied für Bernhard Müller in den Rechnungsprüfungsausschuss entsandt.

 

Die Besetzung des vorberatenden Rechnungsprüfungsausschusses sieht somit ab sofort für den Rest der Wahlperiode 2020/2026 wie folgt aus:

 

 

Mitglied:

Vertreter:

CSU

Gemeinderat Maximilian Menzel

Gemeinderat Erwin Wahl

CSU

Gemeinderat Hartwig Pieler

Gemeinderat Clarissa Schmitt

SPD

Gemeinderat Bernhard Müller

Gemeinderat Christian Zweig

WBFW

Gemeinderat Markus Sippel

Gemeinderat Bernhard Zahner