Sitzung: 09.12.2020 Gemeinderat Reckendorf
Beschluss: 9
: 6
Der Gemeinderat von Reckendorf beschließt, einen
Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Gemarkung Reckendorf, gem. § 2 Abs. 1
und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und
Grünordnungsplan Gewerbegebiet Reckendorf Nord".
Es sollen Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8
BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Süden
teilweise an die bebaute Ortslage an und grenzt im Westen, Norden, Osten an die
freie Flur an.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Reckendorf liegen im
Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 793
und 795
Flurnummern teilweise: 796
Als Ausgleichsfläche wird eine außerhalb des
Geltungsbereiches befindliche Teilfläche der Fl.-Nr. 494 Gmkg. Reckendorf
ausgewiesen. Die Ausgleichsflächen sind den vorstehend aufgeführten
Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
"Gewerbegebiet Reckendorf Nord", zugeordnet.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für
Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und
der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist durch die
Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.