Beschluss:          9 : 6

 

Der Gemeinderat von Reckendorf beschließt, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Gemarkung Reckendorf, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Reckendorf Nord".

 

Es sollen Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

 

Ein Umweltbericht wird erstellt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Süden teilweise an die bebaute Ortslage an und grenzt im Westen, Norden, Osten an die freie Flur an.

 

Folgende Grundstücke der Gemarkung Reckendorf liegen im Geltungsbereich:

 

Flurnummern ganz:          793 und 795

Flurnummern teilweise:  796

 

Als Ausgleichsfläche wird eine außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Teilfläche der Fl.-Nr. 494 Gmkg. Reckendorf ausgewiesen. Die Ausgleichsflächen sind den vorstehend aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Reckendorf Nord", zugeordnet.

 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.