Das Bahnhofsgebäude ist als ehemaliges Gebäude der Deutschen Bahn für Bahnbetriebszwecke gewidmet. Um diese Widmung löschen zu lassen, wurde im Juli 2020 ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) gestellt.

Der Antrag umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1280/2 (Bahngebäude) und 1280/4 der Gemarkung Reckendorf, die sich beide im Eigentum der Gemeinde Reckendorf befinden.

 

 

Der Antrag umfasst beide Grundstücke, da immer nur vollständige Grundstücke von Bahnbetriebszwecken freigestellt werden können. Das Eisenbahnbundesamt teilte im Dezember 2020 mit, dass die Deutsche Bahn Einwendungen gegen die Freistellung vorgebracht habe. Verschiedene aufgeworfene Probleme könnten relativ einfach gelöst werden. So könnten noch benötigte Schaltschränke herausgemessen und als separates Flurstück in der Widmung belassen werden.

Allerdings hat die Deutsche Bahn vorgebracht, dass der nötige Schutzabstand zum Gleis nicht eingehalten wird. Grundsätzlich ist ein beidseitiger Schutzstreifen von 7m (gemessen von der Gleisachse) jederzeit einzuhalten. Dieser Bereich darf nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt werden. Die Gebäudekante liegt zwischen ca. 4,5 m und 5,5 m von der Gleismitte entfernt und damit im Schutzstreifen. Auch eine telefonische Rücksprache bei der Deutschen Bahn hat ergeben, dass unter diesen Umständen eine Freistellung keinesfalls erfolgen könne. 

Es wurde angeregt, den Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken zurückzuziehen und das Gebäude in der Widmung zu belassen. Anschließend müsste mit dem Eisenbahnbundesamt geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung in diesem Bahngebäude möglich wäre.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Erster Bürgermeister Deinlein schlägt vor, dass der Antrag durch die Gemeinde nicht zurückgezogen, sondern aufrechterhalten werden soll. Parallel dazu soll verhandelt werden. So hat die Gemeinde ein Druckmittel, bis die Gemeinde ein akzeptables Ergebnis hat.

 

Gemeinderatsmitglied Erwin Wahl erkundigt sich, ob das Gebäude überhaupt so genutzt werden darf.

Bürgermeister Deinlein teilt mit, dass es nach seinen Prüfungen in Baunach auch keine sieben Meter sind. Dort stehe aber ein Zaun. Vielleicht ist dies auch in Reckendorf möglich.

 

Gemeinderatsmitglied Ludwig Blum erkundigt sich bzw. stellt fest, dass der Besitz doch an die Gemeinde übergegangen ist.

Bürgermeister Deinlein teilt mit, dass Besitz, Eigentum und Widmung in diesem Fall auseinanderfallen.

 

Erster Bürgermeister Manfred Deinlein bittet anschließend ums Handzeichen wer für diese Vorgehen ist.


Beschluss:          13 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der Antrag der Gemeinde nicht zurückgezogen, sondern aufrechterhalten wird. Parallel soll verhandelt werden.