Es wurde die Zufahrt zum Grundstück mit der Fl.Nr. 1244 der Gemarkung Reckendorf besichtigt. Es besteht ein Geh- und Fahrtrecht für den Eigentümer dieses Grundstückes auf der Zufahrt, welche im Besitz der Gemeinde Reckendorf ist. Der Eigentümer darf die bestehende Zufahrt zum Grundstück nutzen. Das auf dem bisherigen nördlichen Gemeindegrundstück Fl. Nr. 1246 liegende Zufahrtsrecht ist hierher auf die Fl. Nr. 1241 zu verlagern. Der Eigentümer Manfred Schmidt ist hierüber zu unterrichten.