Sitzung: 10.03.2021 Gemeinderat Reckendorf
Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die
Sitzung folgender Sachverhalt vor:
Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 09. Dezember
2020 mit dem ISEK befasst. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.
Dezember 2020 bis einschließlich 05. Februar 2021 wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auswertung der
Beteiligungen kann dem beigefügten Abwägungsvorschlag entnommen werden.
Inhaltlich wird auf die Ausführungen in der Sitzung verwiesen.
Die dem Gremium vorab zur Verfügung gestellten Abwägungsvorschläge
werden entsprechend der Behandlung mit den jeweiligen Beschlüssen und
Veränderungen in der Sitzung in das Protokoll mit aufgenommen.
Die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 139
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie folgt beraten, gewertet und beschlossen:
Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 05.02.2021.
Die Planung lag vom 28.12.2020 bis einschließlich 05.02.2021 öffentlich
aus.
1. Träger öffentlicher Belange
1.1 Folgende Behörden
oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben
und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
1 |
Regierung v. Ofr. SG 34 |
95420 Bamberg |
7 |
Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung |
96047 Bamberg |
9 |
Luftamt Nordbayern (Reg. v. Mfr.) |
95420 Bayreuth |
11 |
Landesbund für Vogelschutz |
95448 Bayreuth |
12 |
Bund Naturschutz Kreisgruppe Bamberg |
96047 Bamberg |
13 |
Bayerischer Bauernverband |
96047 Bamberg |
14 |
Handwerkskammer f. Ofr. |
95448 Bayreuth |
15 |
Industrie- und Handelskammer f. Ofr. |
95444 Bayreuth |
16 |
Wasserwirtschaftsamt Kronach |
96317 Kronach |
22 |
Deutsche Post Immobilienservice GmbH |
90492 Nürnberg |
23 |
Omnibusverkehr Franken GmbH |
90443 Nürnberg |
24 |
VGN GmbH |
90443 Nürnberg |
25 |
Naturpark "Haßberge" |
97461 Hofheim i. Ufr. |
26 |
Evangelisches Pfarramt Rentweinsdorf |
96148 Rentweinsdorf |
27 |
Katholisches Kirchenstiftung St. Nikolaus |
96182 Reckendorf |
28 |
Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg |
96049 Bamberg |
29 |
Gemeinde Gerach |
96161 Gerach |
30 |
Gemeinde Rentweinsdorf |
96184 Rentweinsdorf |
31 |
Markt Rattelsdorf |
96179 Rattelsdorf |
1.2 Nachfolgende
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände vorgebracht:
3 |
Regionaler Planungsverband Ofr.-West |
96052 Bamberg |
5 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
96047 Bamberg |
6 |
Amt für ländliche Entwicklung Ofr. |
96047 Bamberg |
8 |
Bergamt Nordbayern (Reg. v. Ofr.) |
95420 Bayreuth |
18 |
Vodafone |
90449 Nürnberg |
20 |
Fernwasserversorgung Oberfranken |
96317 Kronach |
32 |
Stadt Baunach |
96148 Baunach |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt zur Kenntnis, dass von den zuvor unter Position 1.1 verlesenen Träger
öffentlicher Belange keine Stellungnahmen eingegangen sind und dass von den
zuvor unter Position 1.2 verlesenen Trägern öffentlicher Belange keine
Einwände erhoben worden sind. |
Ortssprecher Markus Höfler betritt um 18.29 Uhr den Sitzungssaal und
nimmt ab hier an der Beratung teil.
1.3 Nachfolgende
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens ausführlichere Stellungnahmen abgegeben:
(02) Stellungnahme
des Landratsamtes Bamberg vom 02.02.2021
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Bei zukünftigen
Detailplanungen wird der Fachbereich Bauleitplanung und Städtebau des
Landratsamtes Bamberg beteiligt. |
Informationen in bzw. aus der Sitzung:
Gemeinderatsmitglied Bernhard Müller teilt mit, dass er mit der im
Beschlussvorschlag vermerkten Anpflanzung an der Wendelinkapelle nicht
einverstanden ist, da die Wurzeln der Bäume die Mauer und das Gebäude
zerstören.
Der Sachverständige weist darauf hin, dass dies durch die Anpflanzung
von Tiefwurzlern und mit Abstand zur Mauer möglich sind.
Bürgermeister Manfred Deinlein verweist darauf, dass in der Baumreihe ein
weiterer Baum gepflanzt ist.
Bürgermeister Deinlein ändert den vorliegenden Beschlussvorschlag
dahingehend, dass in „zu 1.:“ der Teilsatz „weiterhin ist eine Ersatzpflanzung
für Herbst 2021 vorgemerkt, und zwar in der Ecke neben der Wendelinkapelle.“ Durch
die Formulierung „Ein weiterer Baum wird in der Erweiterung der
Baumurnengrabanlage gepflanzt werden.“
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur
Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen Hinweisen. Zu 1.: Es wurde bereits ein Baum ganz in der Nähe (Baumurnengrabanlage) neu
angepflanzt. Ein weiterer Baum wird in der Erweiterung der
Baumurnengrabanlage gepflanzt werden. Zu 2.: Der Straßenraum des Geracher Wegs und damit der angesprochene
Grünstreifen ist in der Maßnahme A.5 "Straßenraumgestaltung. Erhöhung
der Aufenthaltsqualität in der Reckendorfer Mitte" enthalten. Bei einer
konkreten Detailplanung in diesem Bereich wird eine entsprechende
Grüngestaltung berücksichtigt. Zu 3.: Der Erhalt und die Pflege von vorhandenen Grün- und Freiflächen ist
der Gemeinde Reckendorf ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist dieser Grundsatz
auch unter Kapitel 6 "Sanierungsziele" festgehalten worden. Im
Rahmen der informellen Planung (ISEK und VU) werden keine Detailplanungen
erstellt. Die Anmerkungen zu den ortsbildprägenden Bäumen und deren
Standortbedingungen werden jedoch bei den zukünftigen Detailplanungen
beachtet. Zu 4.: Eine Ersatzpflanzung ist für den Herbst 2021 vorgemerkt. Zu 5.: Die Pflanzung weiterer Bäume zur optischen Einengung des Straßenraumes
und damit verbundener Verlangsamung des Verkehrs am südlichen Ortseingang
wird im Zuge der konkreten Ausgestaltung der Fußgängerüberquerung an dieser
Stelle geprüft. Zu 6.: Die Maßnahme B.6 "Nach- und Umnutzung kommunaler Gebäude"
wird um einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Grünfläche mit dem
Birnenhochstamm ergänzt. Hinweis "Ortsrandeingrünung" Der Hinweis zu gestalterisch wirksamen Ortsrandeingrünungen wird bei
zukünftigen konkreten Detailplanungen berücksichtigt. Hinweis zu "Fußwegeverbindungen" In der Maßnahmenbeschreibung zu C.5 "Innerörtliche (historische)
Fußwegeverbindung vom Ahornweg zur Hauptstraße wiederherstellen" wird
der Hinweis zur wassergebundenen Decke ergänzt. Hinweis zu "Grüngestaltung öffentlicher Grundstücke" Ein entsprechender Hinweis zum Erhalt des Baumbestandes beim
Schülerhort wird in der Maßnahmenbeschreibung zu C.2 "Nach- und
Umnutzung kommunaler Gebäude: Schülerhort" ergänzt. Hinweis "Beleuchtungsobjekte in Bodenbeläge" Der Hinweis zu dem durch Beleuchtungsobjekte in Bodenbelägen zu
erwartenden nächtlichen Lichtsmog wird im Bericht an geeigneter Stelle
ergänzt. Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten Maßnahmen, die die
Grüngestaltung z.B. an Radwegen, Straßenzügen oder im Ortskern betreffen,
werden die entsprechenden Fachstellen sowie eine entsprechende Fachplanung
miteingebunden. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis an
geeigneter Stelle ergänzt. |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Bei zukünftigen
Detailplanungen von konkreten Maßnahmen an den Gewässern werden die
Ausführungen und die entsprechenden Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen
berücksichtigt. Je nach Umfang und Ausgestaltung der konkreten Detailplanung
am Uferbereich der Baunach werden die entsprechenden Vorgaben nach Art. 20
Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz oder nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz
beachtet. Die jeweils zuständigen Behörden werden frühzeitig in die weiteren
Planungen eingebunden. |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Bei zukünftigen
Detailplanungen werden die Belange von Menschen mit Behinderung
berücksichtigt, dazu wird der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
des Landkreises Bamberg weiterhin eingebunden. Dabei werden
auch seine konkret aufgeführten Vorschläge und Anregungen zu einzelnen
Maßnahmen des ISEK sowie zu weiteren Maßnahmen geprüft. Auf folgende
Maßnahmen des ISEK beziehen sich diese konkreten Vorschläge und Anregungen: A.3
"Hauptstraße: Verkehrliche Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit" A.5
"Straßenraumgestaltung: Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der
Reckendorfer Mitte" B.2 " Nach-
und Umnutzung kommunaler Gebäude: Bahnhofsgebäude" Zum Hinweis
"Öffentliche Toiletten": In der
Maßnahmenbeschreibung zu B.2 "Nach- und Umnutzung kommunaler Gebäude:
Bahnhofsgebäude" sind öffentliche Toiletten bereits als Nutzungsidee
eingearbeitet. Es wird ergänzt, dass diese behindertengerecht zu gestalten
sowie möglichst ganztägig und -jährig nutzbar sind. Die Verbesserung
der Barrierefreiheit ist der Gemeinde Reckendorf ein wichtiges Anliegen,
deswegen für unter Kapitel 6 "Sanierungsziele" die Barrierefreiheit
als Grundsatz festgelegt. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis zu
den aufgeführten Vorschlägen und Anregungen in der Beschreibung von Maßnahme
A.3 und A.5 ergänzt. Jedoch handelt es sich beim ISEK
um eine informelle Planung. Die geforderten Änderungen werden nicht in die
Pläne des ISEK eingearbeitet. Die Vorschläge und Anregungen betreffen
zukünftige Detailplanungen. |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Bei zukünftigen
Detailplanungen an Straßen des überörtlichen Verkehrs werden die jeweiligen
Straßenbaulastträger sowie die Untere Straßenverkehrsbehörde des
Landratsamtes Bamberg eingebunden. |
Geschäftsbereich 5
– Regionalentwicklung:
Gemeinderatsmitglied Dr. Frank Güthlein erinnert daran, dass der
Shuttle-Bus vom Bahnhof auch nach Manndorf fährt. Dies sollte ergänzt werden,
damit es nicht vergessen wird.
Erster Bürgermeister Deinlein nimmt im Verlesen des Beschlusses
Änderungen in Form von Streichungen, Umformulierungen und Ergänzungen vor.
Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
-
Unter „Zu 2.:“ der Begriff „Manndorf“ zweimal
ergänzt
-
Unter „Zu 7.:“ wird nach der Rechtlage der Begriff
„nicht“ in „nur schwer“ geändert.
-
Unter „zu 17.:“ wird der Satz „Inzwischen kann
durch Verkaufsbereitschaft die erforderliche Trassenbreite voraussichtlich
realisiert werden können.“ ergänzt.
Beschluss: 14 : 0 |
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden
Weiteres zu den einzelnen Hinweisen. 1 Grundsätzliches Zu 1): Wird zur Kenntnis genommen. Zu 2): Im Bericht wird in Kapitel 5.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr
ergänzt, dass derzeit auf Grundlage des im Dezember 2019 verabschiedeten
Nahverkehrsplans für den Landkreis Bamberg die Gesamtüberplanung des
Busverkehrsangebots im gesamten Landkreis erfolgt, wozu auch mit der Gemeinde
Reckendorf bereits Abstimmungen stattfanden. Die nach aktuellem
Abstimmungsstand vorgesehene stündliche Bedienung des Busbetriebs im
Zubringer- bzw. Abbringerverkehr zu bzw. von den Bahnhöfen in Baunach,
Reckendorf und Manndorf wird hier ebenfalls ergänzt. In der Beschreibung der
Maßnahme C.3 Mobilität ist die Überplanung des Bus-Netzes im Landkreis
Bamberg bereits angemerkt. Es wird ergänzt, dass hinsichtlich einer
Verknüpfung von Bedarfsbus und Zug das Vorsehen einer Bushaltestelle für
Kleinbusse am Bahnhof Reckendorf und Manndorf zu berücksichtigen ist, wenn
das Ergebnis der Überplanung des Busverkehrsangebots dies erfordert. Im
Bericht wird zudem in Kapitel 5.5.1 Beschäftigung und Wirtschaft ein Hinweis
auf die genannten Mobilitätsgeschehen zwischen Reckendorf und anderen Städten
und Gemeinden im Landkreis Bamberg ergänzt. Bei zukünftigen weiteren
Planungen werden diese Erkenntnisse berücksichtigt. In der Beschreibung von
Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen werden Baunach und Ebern als
Ziele von Fahrradrouten in Richtung benachbarter Kommunen ergänzt. Zu 3): Im Bericht wird in Kapitel 5.3.2 Rad- und
Fußverkehr die Einstufung der Ortsdurchfahrt Reckendorf inklusive Abzweig zum
Bahnhof im Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis Bamberg als eine
regionale Hauptroute, für die entsprechende Qualitätskriterien anzustreben
sind, ergänzt. 2 Maßnahmen A.3: Erhöhung der Verkehrssicherheit Zu 4): Wird zur Kenntnis genommen. Zu 5): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme
B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen stärker hervorgehoben, dass bei der
Konzeption einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur das
Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis Bamberg zu berücksichtigen ist. Zu 6): Im Bericht wird in Kapitel 5.3.2 Rad- und
Fußverkehr ergänzt, dass im Rahmen des Alltagsradverkehrskonzepts im Bereich
der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) im Hauptort Reckendorf zwei
Problem- bzw. Gefahrenstellen und zwischen Laimbach und Reckendorf eine
weitere identifiziert wurden. Zu 7): Auch wenn derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) auf 30 km/h aufgrund der
Rechtslage nur schwer möglich ist, gibt es allerdings bereits Modellprojekte
in Bayern zu entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen als Teil der
Gesamtstrategie für mehr Radverkehr in Bayern. Im Hinblick darauf wird der
Vorschlag, eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der
Hauptstraße auf 30 km/h anzustreben, bereits im Bericht in der Beschreibung
von Maßnahme A.3 Hauptstraße genannt; die Möglichkeit einer Umsetzung ist zu
prüfen und mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abzustimmen. Zu 8): Wird zur Kenntnis genommen. Zukünftige
Detailplanungen werden mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abgestimmt. Zu 9): Im Bericht in Maßnahme A.3 Hauptstraße geht es
um Querungshilfen für Fußgänger. Querungshilfen für Fahrradfahrer sind in
Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen benannt. Siehe 17) bezüglich
einer Querung für Fahrradfahrer am südlichen Ortseingang. Zu 10): Wird zur Kenntnis genommen. Zu 11): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der
Beschreibung der Maßnahmen A.3 Hauptstraße und B.3 Innerörtliche
Radwegeverbindungen wird ein Hinweis auf das Angebot der Regionalentwicklung
des Landkreises Bamberg ergänzt. Zu 12): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der
Beschreibung von Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen wird die
Möglichkeit von Radwegen ohne Benutzungspflicht ergänzt. 3 Maßnahme B.2: Bahnhofsgebäude Zu 13): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der
Beschreibung von Maßnahme B.2 Bahnhofsgebäude wird ein Hinweis auf das
Angebot der Regionalentwicklung des Landkreises Bamberg ergänzt. Zu 14): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der
Beschreibung von Maßnahme B.2 Bahnhofsgebäude wird ein Hinweis auf das
Umsetzungskonzept Mobilstationen im Landkreis Bamberg ergänzt. Zu 15): Zu Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen (VU)
wurde für den Bereich des Bahnhofs kein Handlungsbedarf gesehen. Das
Untersuchungsgebiet umfasst diesen Bereich daher nicht. Das hat sich im Laufe
der Bearbeitung geändert. Für den Zwischenbereich zwischen der
vorgeschlagenen östlichen Grenze des Sanierungsgebiets und dem Bahnhofsumfeld
besteht jedoch aus fachplanerischer Sicht kein Handlungsbedarf; deswegen
wurde von einer Ausweitung des Sanierungsgebiets in diese Richtung abgesehen.
Es dürfen aber auch Maßnahmen außerhalb des Sanierungsgebiets realisiert
werden, wenn sie in direktem Zusammenhang zu den Entwicklungszielen der
Gemeinde stehen. 4 Maßnahme B.3: Innerörtliche Radwegeverbindungen Zu 16): Wird zur Kenntnis genommen. Zu 17): Als Gründe, weswegen am südlichen Ortseingang
laut Staatlichem Bauamt Bamberg eine Radwegequerung nicht, wie von der
Gemeinde Reckendorf gewünscht, möglich ist, werden v.a. fehlende
Trassenbreiten und problematischer Grunderwerb, aber auch angezweifelte
Akzeptanz der Radfahrer aufgeführt. Inzwischen kann durch
Verkaufsbereitschaft die erforderliche Trassenbreite voraussichtlich
realisiert werden können. Zu 18): Wird zur Kenntnis genommen; Konkretisierungen
zum Kernwegenetzkonzept in Bezug auf eine Doppelnutzung für den
Fahrradverkehr werden mit der Regionalentwicklung des Landkreises Bamberg
abgestimmt. Zu 19): Wird zur Kenntnis genommen. Zu 20): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme
B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen stärker hervorgehoben, dass bei der
Konzeption einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur das Alltagsradverkehrskonzept
für den Landkreis Bamberg zu berücksichtigen ist. Zu 21): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme
B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen ergänzt, dass auch bei der Konzeption
von Radparkierungsanlagen das Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis
Bamberg zu berücksichtigen ist. 5 Maßnahme C.3: Attraktive und vielseitige Angebote Zu 22): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der
Beschreibung von Maßnahme C.3 Mobilität wird der Landkreis Bamberg als
möglicher Partner ergänzt. Zu 23): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme
C.3 Mobilität die Notwendigkeit einer Prüfung ergänzt, ob durch die
Gesamtüberplanung des Busverkehrsangebots die Mobilitätserfordernisse bereits
ausreichend abgedeckt sind oder entsprechende ergänzende Angebote sinnvoll
sind. |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. |
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Die Liste der
Träger öffentlicher Belange auf Seite 27 wird entsprechend ergänzt. Die
Maßnahme C.4 "Entwickeln eines 'runden Tisches' zur Stärkung der
örtlichen Wirtschaft" wurde im Entwurf des ISEK-Berichts bereits nur der
Kostenkategorie "bis 50.000 €" zugeordnet. |
(4) Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes
Bamberg vom 04.02.2021
Erster Bürgermeister Deinlein nimmt im Verlesen des Beschlusses
Änderungen in Form von Streichungen, Umformulierungen und Ergänzungen vor.
Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
-
Unter „Zu 1.:“ nach „barrierefreien Gehweg“ wird
„Bayern Barrierefrei 2023“ ergänzt
-
Unter „Zu 7.:“ wird nach „der Rechtlage derzeit
nicht möglich“ der Begriff „ist“ in „sein soll“ geändert.
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen
bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen
Mitteilungen. Zu 1.: Im Zuge der Umsetzung von Projekten, die
die Hauptstraße (Bundesstraße B 279) betreffen, werden weitere
Detailplanungen notwendig. Bezüglich der Anlage eines breiteren,
barrierefreien Gehweges (Bayern Barrierefrei 2023) auf der Ostseite der
Hauptstraße fand am 18.05.2020, wie im Bericht geschrieben, bereits eine
Begehung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg (Fr. Roth, Hr. Raab) statt. In
der Folge wurden offensichtlich zwei Konzeptvorschläge entwickelt, die beide
eine geringere Fahrbahnbreite als 6,50 m nach sich ziehen würden. Die
weitere Detailplanung wird weiterhin mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg
abgestimmt. Zu 2.: Entsprechende Breitenmaße (mind.
3,75 m für jeweilige Fahrstreifen, 2,50 m für Querungshilfe) werden
bei zukünftigen Detailplanungen zu Querungshilfen berücksichtigt. Zu 3.: Nach grober Erfassung im Rahmen des ISEKs
könnte die Fahrbahnbreite des nördlichen Teils der Hauptstraße (Bundesstraße
B 279) an den engsten Stellen bei rd. 7,50 m liegen. Damit wären
beidseitig Schutzstreifen für Fahrradfahrer (mit gestrichelter Linie)
möglich. Ob diese Mindest-Fahrbahnbreite tatsächlich erreicht wird bzw.
erreicht werden kann und inwieweit somit in diesem Bereich Schutzstreifen
möglich sind, ist detailliert zu prüfen und im Weiteren mit dem Staatlichen Bauamt
Bamberg abzustimmen. Zu 4.: Auch wenn eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hauptstraße (Bundesstraße B 279)
auf 30 km/h aufgrund der Rechtslage derzeit nicht möglich sein soll, gibt es
allerdings bereits Modellprojekte in Bayern zu entsprechenden
Geschwindigkeitsbeschränkungen als Teil der Gesamtstrategie für mehr
Radverkehr in Bayern. Im Hinblick darauf wird der Vorschlag, eine
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße auf 30
km/h anzustreben, weiterhin im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme A.3
Hauptstraße genannt und ist die Möglichkeit einer Umsetzung auch zu prüfen
und mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abzustimmen. Zu 5.: Im Bericht wird in Kapitel 5.3.1
Verkehrsnetz und Verkehrslast sowie in der Beschreibung von Maßnahme A.3
Hauptstraße ergänzt, dass eine Ortsumgehung von Reckendorf im aktuellen
Bundesverkehrswegeplan 2030 dem Weiteren Bedarf (WB) zugewiesen ist. Zu 6.: Der Hinweis, dass bauliche Änderungen
(MASSNAHME VERLESEN) an der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) zulasten
der Gemeinde gehen, wird zur Kenntnis genommen. Ebenso wird zur Kenntnis
genommen, dass das Staatliche Bauamt Bamberg jedoch bereit ist, im Rahmen der
angedachten Verbesserungen der Gehwegsituation an der Hauptstraße – soweit diese
verkehrstechnisch realisierbar sind – die Kosten für eine neue Deckschicht
sowie für die Entwässerungsrinnen, soweit diese schadhaft und nicht mehr
funktionstüchtig sind, zu übernehmen. Zu 7.: Der Hinweis, dass der Einbau eines hellen
Asphaltbelags aus gestalterischen Gründen im Bereich Kirche / Dorfplatz im
Verlauf der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) nicht für erforderlich
gehalten wird und dass die Gemeinde nachweisen müsste, dass dieser Belag den
technischen Anforderungen der Regelbauweise entspricht, wird zur Kenntnis
genommen. Zu 8.: Die im ISEK vorgeschlagenen Projekte
werden vor einer Umsetzung zu gegebener Zeit durch Detailplanungen weiter
konkretisiert, die mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg frühzeitig abgestimmt
werden. Verkehrstechnische Belange werden bei den weiteren Planungen
berücksichtigt. |
(17) Stellungnahme
der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 25.01.2021
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden bei
den weiteren Detailplanungen berücksichtigt. Die Hinweise und
entsprechenden Merkblätter zu den Baumpflanzungen werden bei Konkretisierung
der Maßnahmen berücksichtigt. |
(10) Stellungnahme
der Deutsche Bahn AG - DB Immobilien Region Süd vom 04.03.2021
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. |
(19) Stellungnahme
der Bayernwerk Netz GmbH vom 27.01.2021
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Die
Planunterlagen mit Kennzeichnung der Kabelleitungen mit Schutzzonen,
Gasleitungen, etc. verbleiben bei der Gemeinde, so dass bei weiteren
Planungen darauf zurückgegriffen werden kann. Die Bayernwerk Netz GmbH wird
bei den weiteren Detailplanungen frühzeitig eingebunden, so dass die
entsprechenden Vorgaben und Einschränkungen berücksichtigt werden können. Da es sich beim
ISEK nicht um eine formelle, sondern um eine informelle Planung handelt,
werden die übermittelten Leitungen nicht in die Pläne übernommen. |
(21) Stellungnahme
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Referat B Q vom 25.01.2021
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen
bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden bei den weiteren
Detailplanungen berücksichtigt. Im vorliegenden Plan
"08_Denkmäler_Ortsbildprägende_Gebäude_M1000" sind die Baudenkmäler
dargestellt, die Bodendenkmäler werden entsprechend nachgetragen. |
2. Öffentlichkeit
P 1
Beschluss: 12 : 2 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Der Plan
"18_Sanierungsgebiet" wird gemäß
§ 142 Abs. 1 Satz 3 BauGB angepasst. |
P 2
Erster Bürgermeister Deinlein nimmt im Verlesen des Beschlusses
Änderungen in Form von Streichungen, Umformulierungen und Ergänzungen vor.
Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
-
Unter „Bürgerversammlung“ wird nach „bekannt
gegeben“ das Wort „werden“ ergänzt
-
Unter „Ortsbildgebende Gebäude“ wird „Außerdem
fördert die Gemeinde die Sanierung leerstehender Gebäude durch ein kommunales
Förderprogramm.“ ergänzt.
Beschluss: 13 : 1 |
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur
Kenntnis. Zum Hinweis "Bürgerversammlung": Eine Bürgerversammlung kann im Rahmen des vertraglich festgelegten
Abschlussforums stattfinden. Der Zeitpunkt wird abhängig von der Pandemielage
bekannt gegeben werden. Zum Hinweis "Bestandsplan": Der Bestandsplan wird entsprechend des Hinweises zur Fahrschule in der
Hauptstraße 56 angepasst. Zum Hinweis "Ortsbildprägende Gebäude": Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kommunalen Denkmalkonzepts
(Modul 1) wurden im Plan "Denkmäler und Ortsbildprägende Gebäude"
die erhaltenswert ortsbildprägenden Gebäude dargestellt. Das fachplanerische
Ziel der behutsamen Sanierung dieser Gebäude zum Erhalt des historischen
Ortsbildes wird im ISEK entsprechend formuliert. Im Rahmen eines möglichen
kommunalen Förderprogramms können Sanierungen der Außenhülle gefördert werden.
Außerdem fördert die Gemeinde die Sanierung leerstehender Gebäude durch ein
kommunales Förderprogramm. Zum Hinweis "Verkehrsnetz und Verkehrslast": Der Gemeinderat hat sich nach langem Diskussionsprozess schließlich
für eine Umgehung im Osten ausgesprochen; die Umgehungsstraße ist in der
vorletzten Dringlichkeitsstufe. Mit deren Realisierung wird aktuell nicht vor
2040 gerechnet. Derzeitiges Planungsrecht besteht für die Umgehungsstraße von Süden
herkommend; aktueller Vorhabensstand ist, dass die Umgehungsstraße zwischen
Reckenneusig und Reckendorf auf die bestehende Trasse überführt. |
Gemeinderatsmitglied Hartwig Pieler weist darauf hin, dass die Position
„Abfallwirtschaft“, die zwischen Position „1.3 – 02 Landratsamt Bamberg –
Verkehrswesen“ und Position „1.3 – 03 Landratsamt Bamberg – Regionalentwicklung
ÖPNV“ enthalten ist, in der Beratung übersprungen wurde.
Bürgermeister Deinlein teilt mit, dass er bereits von der Verwaltung
darauf hingewiesen worden sei und die Position an dieser Stelle nachholt.
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Der Plan
"18_Sanierungsgebiet" wird gemäß
§ 142 Abs. 1 Satz 3 BauGB angepasst. |
Billigungsbeschluss
Beschluss: 14 : 0 |
Der Gemeinderat
von Reckendorf billigt das vorliegende Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept und die Vorbereitenden Untersuchungen in der Fassung vom
09.12.2020 mit den beschlossenen Änderungen. |
Die Sanierungssatzung kann in dieser Sitzung nicht beschlossen werden,
dies wird in der Sitzung des Gemeinderates im April erfolgen.
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein unterbricht die Sitzung um 20.04
Uhr zum Lüften.
Erster Bürgermeister Manfred Deinlein setzt die Sitzung um 20.15 Uhr
fort.