Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2020 mit dem ISEK befasst. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28. Dezember 2020 bis einschließlich 05. Februar 2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auswertung der Beteiligungen kann dem beigefügten Abwägungsvorschlag entnommen werden.

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in der Sitzung verwiesen.

 

Die dem Gremium vorab zur Verfügung gestellten Abwägungsvorschläge werden entsprechend der Behandlung mit den jeweiligen Beschlüssen und Veränderungen in der Sitzung in das Protokoll mit aufgenommen.

 

Die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie folgt beraten, gewertet und beschlossen:

 

Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 05.02.2021.

Die Planung lag vom 28.12.2020 bis einschließlich 05.02.2021 öffentlich aus.

 

 

 

1.         Träger öffentlicher Belange

 

1.1       Folgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:

 

1

Regierung v. Ofr. SG 34

95420 Bamberg

7

Bay. Landesamt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung

96047 Bamberg

9

Luftamt Nordbayern (Reg. v. Mfr.)

95420 Bayreuth

11

Landesbund für Vogelschutz

95448 Bayreuth

12

Bund Naturschutz Kreisgruppe Bamberg

96047 Bamberg

13

Bayerischer Bauernverband

96047 Bamberg

14

Handwerkskammer f. Ofr.

95448 Bayreuth

15

Industrie- und Handelskammer f. Ofr.

95444 Bayreuth

16

Wasserwirtschaftsamt Kronach

96317 Kronach

22

Deutsche Post Immobilienservice GmbH

90492 Nürnberg

23

Omnibusverkehr Franken GmbH

90443 Nürnberg

24

VGN GmbH

90443 Nürnberg

25

Naturpark "Haßberge"

97461 Hofheim i. Ufr.

26

Evangelisches Pfarramt Rentweinsdorf

96148 Rentweinsdorf

27

Katholisches Kirchenstiftung St. Nikolaus

96182 Reckendorf

28

Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

96049 Bamberg

29

Gemeinde Gerach

96161 Gerach

30

Gemeinde Rentweinsdorf

96184 Rentweinsdorf

31

Markt Rattelsdorf

96179 Rattelsdorf

 

1.2       Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände vorgebracht:

 

3

Regionaler Planungsverband Ofr.-West

96052 Bamberg

5

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

96047 Bamberg

6

Amt für ländliche Entwicklung Ofr.

96047 Bamberg

8

Bergamt Nordbayern (Reg. v. Ofr.)

95420 Bayreuth

18

Vodafone

90449 Nürnberg

20

Fernwasserversorgung Oberfranken

96317 Kronach

32

Stadt Baunach

96148 Baunach

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von den zuvor unter Position 1.1 verlesenen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen eingegangen sind und dass von den zuvor unter Position 1.2 verlesenen Trägern öffentlicher Belange keine Einwände erhoben worden sind.

 

Ortssprecher Markus Höfler betritt um 18.29 Uhr den Sitzungssaal und nimmt ab hier an der Beratung teil.

 

 

1.3       Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausführlichere Stellungnahmen abgegeben:

 

(02)     Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom 02.02.2021

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen wird der Fachbereich Bauleitplanung und Städtebau des Landratsamtes Bamberg beteiligt.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Gemeinderatsmitglied Bernhard Müller teilt mit, dass er mit der im Beschlussvorschlag vermerkten Anpflanzung an der Wendelinkapelle nicht einverstanden ist, da die Wurzeln der Bäume die Mauer und das Gebäude zerstören.

Der Sachverständige weist darauf hin, dass dies durch die Anpflanzung von Tiefwurzlern und mit Abstand zur Mauer möglich sind.

Bürgermeister Manfred Deinlein verweist darauf, dass in der Baumreihe ein weiterer Baum gepflanzt ist.

Bürgermeister Deinlein ändert den vorliegenden Beschlussvorschlag dahingehend, dass in „zu 1.:“ der Teilsatz „weiterhin ist eine Ersatzpflanzung für Herbst 2021 vorgemerkt, und zwar in der Ecke neben der Wendelinkapelle.“ Durch die Formulierung „Ein weiterer Baum wird in der Erweiterung der Baumurnengrabanlage gepflanzt werden.“

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen Hinweisen.

 

Zu 1.:

Es wurde bereits ein Baum ganz in der Nähe (Baumurnengrabanlage) neu angepflanzt. Ein weiterer Baum wird in der Erweiterung der Baumurnengrabanlage gepflanzt werden.

 

Zu 2.:

Der Straßenraum des Geracher Wegs und damit der angesprochene Grünstreifen ist in der Maßnahme A.5 "Straßenraumgestaltung. Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Reckendorfer Mitte" enthalten. Bei einer konkreten Detailplanung in diesem Bereich wird eine entsprechende Grüngestaltung berücksichtigt.

 

Zu 3.:

Der Erhalt und die Pflege von vorhandenen Grün- und Freiflächen ist der Gemeinde Reckendorf ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist dieser Grundsatz auch unter Kapitel 6 "Sanierungsziele" festgehalten worden. Im Rahmen der informellen Planung (ISEK und VU) werden keine Detailplanungen erstellt. Die Anmerkungen zu den ortsbildprägenden Bäumen und deren Standortbedingungen werden jedoch bei den zukünftigen Detailplanungen beachtet.

 

Zu 4.:

Eine Ersatzpflanzung ist für den Herbst 2021 vorgemerkt.

 

Zu 5.:

Die Pflanzung weiterer Bäume zur optischen Einengung des Straßenraumes und damit verbundener Verlangsamung des Verkehrs am südlichen Ortseingang wird im Zuge der konkreten Ausgestaltung der Fußgängerüberquerung an dieser Stelle geprüft.

 

Zu 6.:

Die Maßnahme B.6 "Nach- und Umnutzung kommunaler Gebäude" wird um einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Grünfläche mit dem Birnenhochstamm ergänzt.

 

Hinweis "Ortsrandeingrünung"

Der Hinweis zu gestalterisch wirksamen Ortsrandeingrünungen wird bei zukünftigen konkreten Detailplanungen berücksichtigt.

 

Hinweis zu "Fußwegeverbindungen"

In der Maßnahmenbeschreibung zu C.5 "Innerörtliche (historische) Fußwegeverbindung vom Ahornweg zur Hauptstraße wiederherstellen" wird der Hinweis zur wassergebundenen Decke ergänzt.

 

Hinweis zu "Grüngestaltung öffentlicher Grundstücke"

Ein entsprechender Hinweis zum Erhalt des Baumbestandes beim Schülerhort wird in der Maßnahmenbeschreibung zu C.2 "Nach- und Umnutzung kommunaler Gebäude: Schülerhort" ergänzt.

 

Hinweis "Beleuchtungsobjekte in Bodenbeläge"

Der Hinweis zu dem durch Beleuchtungsobjekte in Bodenbelägen zu erwartenden nächtlichen Lichtsmog wird im Bericht an geeigneter Stelle ergänzt.

 

Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten Maßnahmen, die die Grüngestaltung z.B. an Radwegen, Straßenzügen oder im Ortskern betreffen, werden die entsprechenden Fachstellen sowie eine entsprechende Fachplanung miteingebunden. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle ergänzt.

 

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen von konkreten Maßnahmen an den Gewässern werden die Ausführungen und die entsprechenden Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen berücksichtigt. Je nach Umfang und Ausgestaltung der konkreten Detailplanung am Uferbereich der Baunach werden die entsprechenden Vorgaben nach Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz oder nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz beachtet. Die jeweils zuständigen Behörden werden frühzeitig in die weiteren Planungen eingebunden.

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen werden die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt, dazu wird der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung des Landkreises Bamberg weiterhin eingebunden.

Dabei werden auch seine konkret aufgeführten Vorschläge und Anregungen zu einzelnen Maßnahmen des ISEK sowie zu weiteren Maßnahmen geprüft. Auf folgende Maßnahmen des ISEK beziehen sich diese konkreten Vorschläge und Anregungen:

A.3 "Hauptstraße: Verkehrliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit"

A.5 "Straßenraumgestaltung: Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Reckendorfer Mitte"

B.2 " Nach- und Umnutzung kommunaler Gebäude: Bahnhofsgebäude"

 

Zum Hinweis "Öffentliche Toiletten":

In der Maßnahmenbeschreibung zu B.2 "Nach- und Umnutzung kommunaler Gebäude: Bahnhofsgebäude" sind öffentliche Toiletten bereits als Nutzungsidee eingearbeitet. Es wird ergänzt, dass diese behindertengerecht zu gestalten sowie möglichst ganztägig und -jährig nutzbar sind.

 

Die Verbesserung der Barrierefreiheit ist der Gemeinde Reckendorf ein wichtiges Anliegen, deswegen für unter Kapitel 6 "Sanierungsziele" die Barrierefreiheit als Grundsatz festgelegt. Der Bericht wird um einen entsprechenden Hinweis zu den aufgeführten Vorschlägen und Anregungen in der Beschreibung von Maßnahme A.3 und A.5 ergänzt. Jedoch handelt es sich beim ISEK um eine informelle Planung. Die geforderten Änderungen werden nicht in die Pläne des ISEK eingearbeitet. Die Vorschläge und Anregungen betreffen zukünftige Detailplanungen.

 

 

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Bei zukünftigen Detailplanungen an Straßen des überörtlichen Verkehrs werden die jeweiligen Straßenbaulastträger sowie die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Bamberg eingebunden.

 

 

Geschäftsbereich 5 – Regionalentwicklung:

 


 

 


 

 

 


 


 


 

 

 

Gemeinderatsmitglied Dr. Frank Güthlein erinnert daran, dass der Shuttle-Bus vom Bahnhof auch nach Manndorf fährt. Dies sollte ergänzt werden, damit es nicht vergessen wird.

 

Erster Bürgermeister Deinlein nimmt im Verlesen des Beschlusses Änderungen in Form von Streichungen, Umformulierungen und Ergänzungen vor.

Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:

-       Unter „Zu 2.:“ der Begriff „Manndorf“ zweimal ergänzt

-       Unter „Zu 7.:“ wird nach der Rechtlage der Begriff „nicht“ in „nur schwer“ geändert.

-       Unter „zu 17.:“ wird der Satz „Inzwischen kann durch Verkaufsbereitschaft die erforderliche Trassenbreite voraussichtlich realisiert werden können.“ ergänzt.

 

Beschluss:

14 : 0

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen Hinweisen.

 

1 Grundsätzliches

Zu 1): Wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 2): Im Bericht wird in Kapitel 5.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr ergänzt, dass derzeit auf Grundlage des im Dezember 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplans für den Landkreis Bamberg die Gesamtüberplanung des Busverkehrsangebots im gesamten Landkreis erfolgt, wozu auch mit der Gemeinde Reckendorf bereits Abstimmungen stattfanden. Die nach aktuellem Abstimmungsstand vorgesehene stündliche Bedienung des Busbetriebs im Zubringer- bzw. Abbringerverkehr zu bzw. von den Bahnhöfen in Baunach, Reckendorf und Manndorf wird hier ebenfalls ergänzt. In der Beschreibung der Maßnahme C.3 Mobilität ist die Überplanung des Bus-Netzes im Landkreis Bamberg bereits angemerkt. Es wird ergänzt, dass hinsichtlich einer Verknüpfung von Bedarfsbus und Zug das Vorsehen einer Bushaltestelle für Kleinbusse am Bahnhof Reckendorf und Manndorf zu berücksichtigen ist, wenn das Ergebnis der Überplanung des Busverkehrsangebots dies erfordert. Im Bericht wird zudem in Kapitel 5.5.1 Beschäftigung und Wirtschaft ein Hinweis auf die genannten Mobilitätsgeschehen zwischen Reckendorf und anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Bamberg ergänzt. Bei zukünftigen weiteren Planungen werden diese Erkenntnisse berücksichtigt. In der Beschreibung von Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen werden Baunach und Ebern als Ziele von Fahrradrouten in Richtung benachbarter Kommunen ergänzt.

 

Zu 3): Im Bericht wird in Kapitel 5.3.2 Rad- und Fußverkehr die Einstufung der Ortsdurchfahrt Reckendorf inklusive Abzweig zum Bahnhof im Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis Bamberg als eine regionale Hauptroute, für die entsprechende Qualitätskriterien anzustreben sind, ergänzt.

 

2 Maßnahmen A.3: Erhöhung der Verkehrssicherheit

Zu 4): Wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 5): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen stärker hervorgehoben, dass bei der Konzeption einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur das Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis Bamberg zu berücksichtigen ist.

 

Zu 6): Im Bericht wird in Kapitel 5.3.2 Rad- und Fußverkehr ergänzt, dass im Rahmen des Alltagsradverkehrskonzepts im Bereich der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) im Hauptort Reckendorf zwei Problem- bzw. Gefahrenstellen und zwischen Laimbach und Reckendorf eine weitere identifiziert wurden.

 

Zu 7): Auch wenn derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) auf 30 km/h aufgrund der Rechtslage nur schwer möglich ist, gibt es allerdings bereits Modellprojekte in Bayern zu entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen als Teil der Gesamtstrategie für mehr Radverkehr in Bayern. Im Hinblick darauf wird der Vorschlag, eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße auf 30 km/h anzustreben, bereits im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme A.3 Hauptstraße genannt; die Möglichkeit einer Umsetzung ist zu prüfen und mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abzustimmen.

 

Zu 8): Wird zur Kenntnis genommen. Zukünftige Detailplanungen werden mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abgestimmt.

 

Zu 9): Im Bericht in Maßnahme A.3 Hauptstraße geht es um Querungshilfen für Fußgänger. Querungshilfen für Fahrradfahrer sind in Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen benannt. Siehe 17) bezüglich einer Querung für Fahrradfahrer am südlichen Ortseingang.

 

Zu 10): Wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 11): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der Beschreibung der Maßnahmen A.3 Hauptstraße und B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen wird ein Hinweis auf das Angebot der Regionalentwicklung des Landkreises Bamberg ergänzt.

 

Zu 12): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen wird die Möglichkeit von Radwegen ohne Benutzungspflicht ergänzt.

 

3 Maßnahme B.2: Bahnhofsgebäude

Zu 13): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme B.2 Bahnhofsgebäude wird ein Hinweis auf das Angebot der Regionalentwicklung des Landkreises Bamberg ergänzt.

 

Zu 14): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme B.2 Bahnhofsgebäude wird ein Hinweis auf das Umsetzungskonzept Mobilstationen im Landkreis Bamberg ergänzt.

 

Zu 15): Zu Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurde für den Bereich des Bahnhofs kein Handlungsbedarf gesehen. Das Untersuchungsgebiet umfasst diesen Bereich daher nicht. Das hat sich im Laufe der Bearbeitung geändert. Für den Zwischenbereich zwischen der vorgeschlagenen östlichen Grenze des Sanierungsgebiets und dem Bahnhofsumfeld besteht jedoch aus fachplanerischer Sicht kein Handlungsbedarf; deswegen wurde von einer Ausweitung des Sanierungsgebiets in diese Richtung abgesehen. Es dürfen aber auch Maßnahmen außerhalb des Sanierungsgebiets realisiert werden, wenn sie in direktem Zusammenhang zu den Entwicklungszielen der Gemeinde stehen.

 

 

4 Maßnahme B.3: Innerörtliche Radwegeverbindungen

Zu 16): Wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 17): Als Gründe, weswegen am südlichen Ortseingang laut Staatlichem Bauamt Bamberg eine Radwegequerung nicht, wie von der Gemeinde Reckendorf gewünscht, möglich ist, werden v.a. fehlende Trassenbreiten und problematischer Grunderwerb, aber auch angezweifelte Akzeptanz der Radfahrer aufgeführt. Inzwischen kann durch Verkaufsbereitschaft die erforderliche Trassenbreite voraussichtlich realisiert werden können.

 

Zu 18): Wird zur Kenntnis genommen; Konkretisierungen zum Kernwegenetzkonzept in Bezug auf eine Doppelnutzung für den Fahrradverkehr werden mit der Regionalentwicklung des Landkreises Bamberg abgestimmt.

 

Zu 19): Wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 20): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen stärker hervorgehoben, dass bei der Konzeption einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur das Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis Bamberg zu berücksichtigen ist.

 

Zu 21): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme B.3 Innerörtliche Radwegeverbindungen ergänzt, dass auch bei der Konzeption von Radparkierungsanlagen das Alltagsradverkehrskonzept für den Landkreis Bamberg zu berücksichtigen ist.

 

5 Maßnahme C.3: Attraktive und vielseitige Angebote

Zu 22): Wird zur Kenntnis genommen und im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme C.3 Mobilität wird der Landkreis Bamberg als möglicher Partner ergänzt.

 

Zu 23): Im Bericht wird in der Beschreibung von Maßnahme C.3 Mobilität die Notwendigkeit einer Prüfung ergänzt, ob durch die Gesamtüberplanung des Busverkehrsangebots die Mobilitätserfordernisse bereits ausreichend abgedeckt sind oder entsprechende ergänzende Angebote sinnvoll sind.

 

 

 


 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Die Liste der Träger öffentlicher Belange auf Seite 27 wird entsprechend ergänzt. Die Maßnahme C.4 "Entwickeln eines 'runden Tisches' zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft" wurde im Entwurf des ISEK-Berichts bereits nur der Kostenkategorie "bis 50.000 €" zugeordnet.

 

 

(4)           Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 04.02.2021

 

 

Erster Bürgermeister Deinlein nimmt im Verlesen des Beschlusses Änderungen in Form von Streichungen, Umformulierungen und Ergänzungen vor.

Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:

-       Unter „Zu 1.:“ nach „barrierefreien Gehweg“ wird „Bayern Barrierefrei 2023“ ergänzt

-       Unter „Zu 7.:“ wird nach „der Rechtlage derzeit nicht möglich“ der Begriff „ist“ in „sein soll“ geändert.

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Im Folgenden Weiteres zu den einzelnen Mitteilungen.

 

Zu 1.: Im Zuge der Umsetzung von Projekten, die die Hauptstraße (Bundesstraße B 279) betreffen, werden weitere Detailplanungen notwendig. Bezüglich der Anlage eines breiteren, barrierefreien Gehweges (Bayern Barrierefrei 2023) auf der Ostseite der Hauptstraße fand am 18.05.2020, wie im Bericht geschrieben, bereits eine Begehung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg (Fr. Roth, Hr. Raab) statt. In der Folge wurden offensichtlich zwei Konzeptvorschläge entwickelt, die beide eine geringere Fahrbahnbreite als 6,50 m nach sich ziehen würden. Die weitere Detailplanung wird weiterhin mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abgestimmt.

 

Zu 2.: Entsprechende Breitenmaße (mind. 3,75 m für jeweilige Fahrstreifen, 2,50 m für Querungshilfe) werden bei zukünftigen Detailplanungen zu Querungshilfen berücksichtigt.

 

Zu 3.: Nach grober Erfassung im Rahmen des ISEKs könnte die Fahrbahnbreite des nördlichen Teils der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) an den engsten Stellen bei rd. 7,50 m liegen. Damit wären beidseitig Schutzstreifen für Fahrradfahrer (mit gestrichelter Linie) möglich. Ob diese Mindest-Fahrbahnbreite tatsächlich erreicht wird bzw. erreicht werden kann und inwieweit somit in diesem Bereich Schutzstreifen möglich sind, ist detailliert zu prüfen und im Weiteren mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abzustimmen.

 

Zu 4.: Auch wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) auf 30 km/h aufgrund der Rechtslage derzeit nicht möglich sein soll, gibt es allerdings bereits Modellprojekte in Bayern zu entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen als Teil der Gesamtstrategie für mehr Radverkehr in Bayern. Im Hinblick darauf wird der Vorschlag, eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße auf 30 km/h anzustreben, weiterhin im Bericht in der Beschreibung von Maßnahme A.3 Hauptstraße genannt und ist die Möglichkeit einer Umsetzung auch zu prüfen und mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abzustimmen.

 

Zu 5.: Im Bericht wird in Kapitel 5.3.1 Verkehrsnetz und Verkehrslast sowie in der Beschreibung von Maßnahme A.3 Hauptstraße ergänzt, dass eine Ortsumgehung von Reckendorf im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 dem Weiteren Bedarf (WB) zugewiesen ist.

 

Zu 6.: Der Hinweis, dass bauliche Änderungen (MASSNAHME VERLESEN) an der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) zulasten der Gemeinde gehen, wird zur Kenntnis genommen. Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass das Staatliche Bauamt Bamberg jedoch bereit ist, im Rahmen der angedachten Verbesserungen der Gehwegsituation an der Hauptstraße – soweit diese verkehrstechnisch realisierbar sind – die Kosten für eine neue Deckschicht sowie für die Entwässerungsrinnen, soweit diese schadhaft und nicht mehr funktionstüchtig sind, zu übernehmen.

 

Zu 7.: Der Hinweis, dass der Einbau eines hellen Asphaltbelags aus gestalterischen Gründen im Bereich Kirche / Dorfplatz im Verlauf der Hauptstraße (Bundesstraße B 279) nicht für erforderlich gehalten wird und dass die Gemeinde nachweisen müsste, dass dieser Belag den technischen Anforderungen der Regelbauweise entspricht, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 8.: Die im ISEK vorgeschlagenen Projekte werden vor einer Umsetzung zu gegebener Zeit durch Detailplanungen weiter konkretisiert, die mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg frühzeitig abgestimmt werden. Verkehrstechnische Belange werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

 

 


 

(17)         Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 25.01.2021

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden bei den weiteren Detailplanungen berücksichtigt.

Die Hinweise und entsprechenden Merkblätter zu den Baumpflanzungen werden bei Konkretisierung der Maßnahmen berücksichtigt.

 

 

(10)         Stellungnahme der Deutsche Bahn AG - DB Immobilien Region Süd vom 04.03.2021

 

            

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

(19)         Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 27.01.2021

 

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Die Planunterlagen mit Kennzeichnung der Kabelleitungen mit Schutzzonen, Gasleitungen, etc. verbleiben bei der Gemeinde, so dass bei weiteren Planungen darauf zurückgegriffen werden kann. Die Bayernwerk Netz GmbH wird bei den weiteren Detailplanungen frühzeitig eingebunden, so dass die entsprechenden Vorgaben und Einschränkungen berücksichtigt werden können.

Da es sich beim ISEK nicht um eine formelle, sondern um eine informelle Planung handelt, werden die übermittelten Leitungen nicht in die Pläne übernommen.

 

 

(21)         Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Referat B Q vom 25.01.2021

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden bei den weiteren Detailplanungen berücksichtigt.

Im vorliegenden Plan "08_Denkmäler_Ortsbildprägende_Gebäude_M1000" sind die Baudenkmäler dargestellt, die Bodendenkmäler werden entsprechend nachgetragen.

 

 

2.             Öffentlichkeit

 

P 1

 

Beschluss:

12 : 2

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Der Plan "18_Sanierungsgebiet" wird gemäß § 142 Abs. 1 Satz 3 BauGB angepasst.

 

 

P 2

 

 

 

Erster Bürgermeister Deinlein nimmt im Verlesen des Beschlusses Änderungen in Form von Streichungen, Umformulierungen und Ergänzungen vor.

Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:

-       Unter „Bürgerversammlung“ wird nach „bekannt gegeben“ das Wort „werden“ ergänzt

-       Unter „Ortsbildgebende Gebäude“ wird „Außerdem fördert die Gemeinde die Sanierung leerstehender Gebäude durch ein kommunales Förderprogramm.“ ergänzt.

 

Beschluss: 13 : 1

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Zum Hinweis "Bürgerversammlung":

Eine Bürgerversammlung kann im Rahmen des vertraglich festgelegten Abschlussforums stattfinden. Der Zeitpunkt wird abhängig von der Pandemielage bekannt gegeben werden.

 

Zum Hinweis "Bestandsplan":

Der Bestandsplan wird entsprechend des Hinweises zur Fahrschule in der Hauptstraße 56 angepasst.

 

Zum Hinweis "Ortsbildprägende Gebäude":

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kommunalen Denkmalkonzepts (Modul 1) wurden im Plan "Denkmäler und Ortsbildprägende Gebäude" die erhaltenswert ortsbildprägenden Gebäude dargestellt. Das fachplanerische Ziel der behutsamen Sanierung dieser Gebäude zum Erhalt des historischen Ortsbildes wird im ISEK entsprechend formuliert. Im Rahmen eines möglichen kommunalen Förderprogramms können Sanierungen der Außenhülle gefördert werden. Außerdem fördert die Gemeinde die Sanierung leerstehender Gebäude durch ein kommunales Förderprogramm.

 

Zum Hinweis "Verkehrsnetz und Verkehrslast":

Der Gemeinderat hat sich nach langem Diskussionsprozess schließlich für eine Umgehung im Osten ausgesprochen; die Umgehungsstraße ist in der vorletzten Dringlichkeitsstufe. Mit deren Realisierung wird aktuell nicht vor 2040 gerechnet.

Derzeitiges Planungsrecht besteht für die Umgehungsstraße von Süden herkommend; aktueller Vorhabensstand ist, dass die Umgehungsstraße zwischen Reckenneusig und Reckendorf auf die bestehende Trasse überführt.

 

 

Gemeinderatsmitglied Hartwig Pieler weist darauf hin, dass die Position „Abfallwirtschaft“, die zwischen Position „1.3 – 02 Landratsamt Bamberg – Verkehrswesen“ und Position „1.3 – 03 Landratsamt Bamberg – Regionalentwicklung ÖPNV“ enthalten ist, in der Beratung übersprungen wurde.

 

Bürgermeister Deinlein teilt mit, dass er bereits von der Verwaltung darauf hingewiesen worden sei und die Position an dieser Stelle nachholt.

 

 

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis. Der Plan "18_Sanierungsgebiet" wird gemäß § 142 Abs. 1 Satz 3 BauGB angepasst.

 

 

 

Billigungsbeschluss

Beschluss:

14 : 0

Der Gemeinderat von Reckendorf billigt das vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die Vorbereitenden Untersuchungen in der Fassung vom 09.12.2020 mit den beschlossenen Änderungen.

 

 

Die Sanierungssatzung kann in dieser Sitzung nicht beschlossen werden, dies wird in der Sitzung des Gemeinderates im April erfolgen.

 

Erster Bürgermeister Manfred Deinlein unterbricht die Sitzung um 20.04 Uhr zum Lüften.

 

Erster Bürgermeister Manfred Deinlein setzt die Sitzung um 20.15 Uhr fort.