Grundsätzlich besteht im Gebäude für Besucher die Pflicht einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Die Gemeinderatsmitglieder können sich entsprechend setzen, dass der notwendige Mindestabstand gesichert ist, um ggf. auf diesen zu verpflichten. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist daher freigestellt. Der Bürgermeister sitzt in ausreichendem Abstand zu allen Beteiligten, so dass er, für eine bessere Verständigung mit den Anwesenden, im Vortrag auf die Maske verzichten wird. Eine entsprechende Lüftung der Räumlichkeiten wird stattfinden.