Gemeinderat Zweig bemängelte den Rohbauzustand des Wohngebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1442/9 der Gemarkung Reckendorf, Eduard-Wagner-Ring 5. Der Vorsitzende gab an, dass dies eine Angelegenheit der Bauaufsicht ist. Die Verwaltung wird damit beauftragt den Vorgang der Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Bamberg, zu melden.