Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Lagerplatzes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 915/5 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Knockäcker - 1. Änderung“, und ist darin als Gewerbegebiet ausgewiesen.

 

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO sind Aufschüttungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 m² verfahrensfrei. Bei der geplanten Aufschüttung handelt es sich um mehr als 500 m², daher ist ein Bauantrag auf Baugenehmigung zu stellen.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf möchte darauf hinweisen, dass es sich hier um den Ortseingang der Gemeinde handelt, demnach wird eine Art Bepflanzung als Sichtschutz an der südlichen und östlichen Grenze gewünscht.