Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die bisherige Möglichkeit der Gemeinden, Geschwindigkeitsverstöße durch mobile Messgeräte zu ahnden, wurde mit Wirkung vom 01. Mai 2020 um die Errichtung von stationären und teilstationären Messanlagen erweitert. Dabei können Messgeräte in fest verbaute Säulen eingesetzt werden und dort für einen begrenzten Zeitraum die Geschwindigkeit in eine Fahrtrichtung messen.

Die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Messanlage wurden vom Innenministerium bekannt gegeben:

 

  • Es darf nur innerorts kontrolliert werden
  • Der Standort ist mit der Polizei abzustimmen
  • Folgende Standorte kommen in Frage: Unfallgefahrenpunkte; Abschnitte, an denen die Anwohner durch Abgase oder Lärm belästigt werden; Sonstige Abschnitte, die gefährlich werden können
  • Im Regelfall müssen Messstellen mindestens 200 m von der Ortstafel entfernt sein. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer Begründung und Zustimmung der Polizei. 
  • Messstellen sollen durch entsprechende Beschilderung angekündigt werden.

 

 

Da die Verkehrsbelastung an der B 279 und der damit verbundene Lärm unter anderem durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wird, könnte eine solche Messanlage sinnvoll sein. Die beiden betroffenen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, Reckendorf und Baunach, könnten hier zusammen insgesamt vier Messstellen betreiben, die dann im Wechsel durch das Messgerät bestückt werden könnten.

Zu beachten ist dabei, dass die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist und somit in der Zuständigkeit der Verwaltungsgemeinschaft liegt. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlage müssten somit von der Verwaltungsgemeinschaft getragen werden. Bezüglich der Übernahme der Kosten für diese Aufgabe bedarf es noch weiterer Abstimmungen, weil Gerach und Lauter hiervon nicht profitieren würden.

 

Um die Möglichkeiten für eine solche Anlage auszuloten, wurde die Firma Radarwacht GmbH aus Würzburg eingeladen, um deren Konzept vorzustellen. Die Firma Radarwacht vermietet die Säulen und das Messgerät an die Verwaltungsgemeinschaft. Die komplette Abwicklung der Messstellen erfolgt in diesem Fall durch Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft. Hierzu zählen die Versetzung des Messgerätes, das Auslesen der Daten sowie das entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einschließlich Widerspruchsbearbeitung.

Alternativ dazu könnte zusätzlich zur stationären Messstelle auch eine dezentrale Messung bzw. eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs vereinbart werden. In diesem Fall würde entsprechendes Personal über eine Arbeitnehmerüberlassung durch die Radarwacht gestellt und durch die Verwaltungsgemeinschaft bezahlt.

In jedem Falle müssen entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Auch das Innenministerium weist darauf hin, dass mit einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren gerechnet werden und hierfür Personal mit entsprechender Kompetenz und Erfahrung bereitgestellt werden muss.

Bevor jedoch weitere Überlegungen angestellt werden, sollten die beiden betroffenen Gemeinden Baunach und Reckendorf zunächst grundsätzlich entscheiden, ob eine solche Verkehrsüberwachung angestrebt werden sollte.

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Das Gremium stimmt dem Grunde nach darüber ein, dass eine Verkehrsüberwachung ein probates Mittel wäre, die Verkehrssicherheit in Reckendorf weiter zu verbessern.

Das Gremium hat jedoch unterschiedliche Sichtweisen über die Durchführung und Kosten-/Nutzenanalyse. Es wird unter anderem die Meinung vertreten, dass die Maßnahme nur mit der Stadt Baunach zusammen gemacht werden sollte und mehr Personal nötig wird. Einigen Mitglieder sind die Kosten für eine tatsächliche Durchführung zu groß, während andere der Auffassung ist, dass jeder Preis akzeptabel sei, da es der Sicherheit der Bürger diene. Ein Mitglied versteht nicht, dass die Gemeinde die Kosten tragen soll. Es ist eine Bundesstraße. Daher solle sich der Bund zumindest mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligen. Während der Sitzung hat ein Mitglied nachgerechnet. Bei rund 100.000 Euro Kosten, wären nur 14 Verstöße täglich notwendig, damit man kostendeckend ist.


Beschluss:          12 : 0

 

Der Gemeinderat verfolgt die Errichtung von zwei Messstellen durch die Radarwacht Würzburg an den beiden Ortseingängen weiter. Es soll eine Kostenoptimierung in Koordination mit der Stadt Baunach bei der Radarwacht erreicht werden. Weitere Kostenangebote sind einzuholen.