Sitzung: 23.06.2021 Bau- und Umweltausschuss Reckendorf
Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Fertiggarage, eines Carports und eines Doppelcarports auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 100 der Gemarkung Laimbach. Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Umgebungsbebauung ist in der Art ihrer baulichen Nutzung einem Dorfgebiet (MD) gleich
Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt/Gemeinde erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen. Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.