Der folgende Sachverhalt liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor:

 

Die Gemeinde Reckendorf unterhält als kommunale Pflichtaufgabe ein Gemeindearchiv. Die Betreuung dieses Archives wurde zum 01.07.2021 an den „Kommunalen Archivpflege im Landkreis Bamberg e.V.“ (Archivpflegeverein) übertragen.

 

Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt hat das Gremium über den Erlass einer Archivsatzung beraten und Entschieden. In Folge dessen muss auch über eine Gebührensatzung für die Benützung des Archivs beraten und entschieden werde. Eine gleichlautende Gebührensatzung wurde auch von der Verwaltungsgemeinschaft erlassen.

 

Der vorliegende Entwurf basiert auf der für die Verwaltungsgemeinschaft erlassene Archivgebührensatzung.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die erarbeitete Fassung in der vorliegenden Form zu beschließen.


Beschluss:          11 : 1

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung über die Gebühren für die Benützung des Archivs der Gemeinde Reckendorf (Archivgebührensatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.