Sitzung: 21.07.2021 Gemeinderat Reckendorf
Mit der Sitzungsladung wurde folgender Sachverhalt versendet:
Vorab: Bei allen
Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des
Gemeinderates gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren
Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten,
Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader
Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an
Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
Die Gründe für die Aufhebung wurden bereits in der Sitzung vom 10. März 2021 beraten und besprochen. Letztlich hat der Bebauungsplan seinen Steuerungszweck verloren, eine städtebauliche Entwicklung ist über die gesetzlichen Regelungen des Innenbereichs besser zu erreichen. Schließlich beinhaltet der Bebauungsplan durch die nie verwirklichte Straße einen städtebaulichen Missstand, der durch die Aufhebung ebenfalls beseitigt werden kann.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes soll im Regelverfahren nach BauGB mit zwei Beteiligungsrunden durchgeführt werden.
Alle weiteren Informationen können dem Vorentwurf sowie der Begründung zum Vorentwurf entnommen werden.
Bernhard Müller betritt um 19:05 Uhr den Sitzungssaal.
Folgende Mitglieder des Gemeinderates erklären, dass sie persönlich beteiligt seien:
- Ludwig Blum
- Matthias Demling
- Bernhard Zahner
- Markus Sippel
- Bernhard Müller
Ohne Beteiligung der genannten Mitglieder wird folgender Beschluss gefasst.
Beschluss: 7
: 0
Die Mitglieder Ludwig Blum, Matthias Demling, Bernhard
Zahner, Markus Sippel und Bernhard Müller sind persönlich beteiligt und werden
daher gemäß Art. 49 Abs. 3 GO von der weiteren Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Aufstellungsbeschluss
Beschluss: 7
: 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf beschließt die
Aufhebung des Bebauungsplanes „Am südwestlichen Ortsrand“ vom 27. Januar 1966
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten, bisherigen
Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes mit den folgenden 78
Grundstücke mit den Flurnummern 325, 325/2, 325/3, 325/4, 334, 344, 344/4,
344/5, 344/6, 344/7, 344/8, 344/9, 344/10, 345, 346, 346/1, 346/2, 347, 347/1,
347/2, 347/3, 347/4, 347/5, 347/6, 347/7, 347/8, 348, 348/1, 348/2, 348/3, 349,
349/1, 349/2, 349/3, 349/4, 350/1, 350/2, 350/3, 350/4, 350/5, 357, 357/2,
357/3, 357/4, 358, 358/1, 358/2, 358/3, 358/4, 358/5, 358/6, 358/7, 358/8, 359,
359/1, 359/2, 359/3, 360, 361, 364, 457, 457/1, 457/2, 457/3, 457/4, 457/5, 458,
458/1, 458/2, 458/3, 458/4, 459, 459/1, 459/2, 459/3, 459/4, 460 und 460/1 der
Gemarkung Reckendorf.
Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Rand der
Ortschaft Reckendorf und wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: durch die Bebauung entlang des Kapellenweges
im Osten: durch die Bundesstraße B 279,
im Süden und im Westen: durch den Rand der Ortschaft mit
dem Beginn der Flur.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntzumachen.
Billigungsbeschluss des Vorentwurfes sowie Beschluss
zur Durchführung der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss: 7
: 0
Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf billigt den Vorentwurf
des Bauamtes zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am südwestlichen Ortsrand“ in
der Fassung vom 01. Juli 2021 und beschließt, damit die Beteiligungsverfahren
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.