Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/25 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Knock - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Für das Vorhabengrundstück ging bereits am 11.01.2021 ein Bauantrag ein. Damals wurden alle Festsetzungen des BPlanes eingehalten, demnach wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Nun plant der Antragsteller eine planabweichende Ausführung und stellte einen Antrag auf Tektur. Die Prüfung hat ergeben, dass nun nicht mehr alle Festsetzungen des BPlanes eingehalten werden.

 

Da den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprochen werden soll, wurden folgende Befreiungen beantragt:

 

Erdgeschossfußbodenoberkante (EFOK)

Im BPlan ist darf die EFOK max. 0,5 m über der Straßenoberkante liegen. Der Antragsteller plant mit einer Höhe der EFOK von 0,7 m. Begründet wird die Befreiung wie folgt.

 

„Durch die Überschreitung der max. EFOK um 20 cm fallen weniger Erdarbeiten und Deponiekosten an. Der höchste Punkt der Straße im Westen liegt bei 276,59 u. NN, also noch 35 cm höher als die geplante EFH.“

 

Die Prüfung hat ergeben, dass die beantragte Befreiung im Bereich des Bebauungsplanes noch nicht erteilt wurde. Somit liegt die Erteilung der Befreiung im Ermessen des Bau- und Umweltausschusses.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine solche Befreiung nicht zwingend notwendig.