Es wurde bereits mehrfach an den Ersten Bürgermeister herangetragen, dass Informationen aus den nichtöffentlichen Sitzungen an die Öffentlichkeit gelangten. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass dies nicht zulässig ist. Zu dem den Gemeinderäten von den Bürgern geschenktem Vertrauen gehört auch, dass sie ihre Verschwiegenheitspflichten einhalten und ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordene private oder interne Angelegenheit nicht der Öffentlichkeit weitergeben, wenn sie dafür nicht bestimmt sind. Künftig wird ein Ordnungsgeld verhängt.