Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Gemäß den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung (Art. 62 Abs. 2 Nr. 1 haben die Gemeinden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung gehören nach Art. 8 Abs. 2 KAG zu den kostendeckenden Einrichtungen. Seit Jahren bemängelt die Rechtsaufsichtsbehörde bei der rechtsaufsichtlichen Würdigung bzw. Genehmigung des Haushaltes, dass hier keine Kostendeckung vorliegt.

 

Auszug aus den Prüfungsbemerkungen der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltes 2020 (staatliche Rechnungsprüfungsstelle):

 

Um eine rechtssichere Gebührenkalkulation zu erhalten, wurde durch den Gemeinderat Reckendorf am 09.05.2019 die Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder mit der Erstellung der Kalkulation beauftragt.

 

„Bei der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Reckendorf ist zur rechtlich vorgeschriebenen und notwendigen Kostendeckung eine Erhöhung des Benutzungsgebührensatzes erforderlich. Sollte die zur Kostendeckung erforderliche Anhebung des Benutzungsgebührensatzes unterbleiben, so läge eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung („Kostenunterdeckung aus politischen Gründen“) vor. Entstehende Fehlbeträge müssten dann ebenfalls -nachträglich- ausgegliedert werden.

 

Aus den Rechnungsergebnissen, verbunden mit den Zukunfts-Planwerten ergab sich die Gebührenkalkulation der Plan-Jahre 2020 bis 2023 mit kostendeckenden Gebührensätzen.

 

Der neue Gebührensatz ab 01.11.2020 wurde mit 3,46 € pro m³ Abwasser kalkuliert.

Alte Gebühr seit 01.11.2014 2,40 €/m³.

 

Die Kalkulation wurde durch die Kommunalberatung mit den Ist-Ergebnissen des Haushaltsjahres 2020 fortgeschrieben.

 

Mit dem Jahr 2021 (01.11.2020) begann ein neuer, vierjähriger Kalkulationszeitraum. Die Gemeinde hat die notwendige Erhöhung des Benutzungsgebührensatzes nicht vollzogen (Sitzung 11.11.2020). Somit liegt eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung („Kostenunterdeckung aus politischen Gründen“) vor. Entstehende Fehlbeträge werden damit am Ende des Kalkulationszeitraumes ausgegliedert.

 

Der Verlust in Höhe von 331.133,46 € aus dem Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 wurde ausgegliedert und somit aus Mitteln des allgemeinen Haushalts der Gemeinde finanziert.

 

Anhand der Finanzplanung 2021 bis 2024 wurde für diesen Kalkulationszeitraum ein Gebührensatz in Höhe von 3,33 €/m³ kalkuliert. Es wird daher vorgeschlagen den Gebührensatz ab dem 01.11.2021 auf 3,35 € anzuheben.

 

 

 

Einleitungsgebühr Schloßbrauerei Reckendorf:

 

Entsprechend § 5 des Vertrages zwischen der Gemeinde Reckendorf und der Schloßbrauerei Reckendorf vom April 2005 zahlt die Schloßbrauerei 0,20 € über der satzungsgemäßen Einleitungsgebühr. Gemäß § 5 Satz 3 ändert sich dieser Betrag um den gleichen Prozentsatz wie die satzungsgenmäße Einleitungsgebühr. Die letzte Anhebung der Einleitungsgebühr erfolgte zum 01.11.2014 auf 2,40 €. Der Zusatzbetrag für die Schloßbrauerei wurde nicht entsprechend angehoben.

 

Für nachfolgende Jahre könnte die Gebühr noch nachträglich festgesetzt werden:

 

 

Zu den Investitionen der letzten Jahre ist festzustellen, dass die Kommunalberatung in der ersten Kalkulation die Vermögenswerte ab 1969 erfasst und hierzu die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung des Anlagenkapitals) berechnet hat. Auch die Investitionen der folgenden Jahre werden fortgeschrieben.

 

Die Verrechnung des Straßenentwässerungsanteils an den Betriebskosten (HHSt. 0.7000.1621) wird seit dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Berechnung der Kommunalberatung gebucht. Der bisher gebuchte und vom Gemeinderat am 18.05.2011 beschlossene Straßenentwässerungsanteil in Höhe von 59.000 € ist viel zu hoch angesetzt, es läge dann wiederum eine Finanzierung über den allgemeinen Haushalt vor.

 

 

Informationen in / aus der Sitzung:

 

Ortssprecher Markus Höfler betritt während Beratung und Abstimmung den Sitzungssaal (ca. 18.10 Uhr)


Beschluss 1:       12 : 1

 

Die Änderungssatzung wird in § 1 Zeile 11 von 3,35 Euro auf 3,00 Euro geändert.

 

 

Beschluss 2:       12 : 1

 

Der Gemeinderat Reckendorf beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Reckendorf gemäß des vorherigen Änderungsbeschlusses zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Satzung tritt zum 01.11. 2021 in Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Reckendorf nach Ausfertigung durch den Ersten Bürgermeister im Mitteilungsblatt der VG Baunach amtlich bekannt zu machen und die neue Fassung im Internet einzustellen.