Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

Die Gemeinde Reckendorf beabsichtigen den Umbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1280/2 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Umgebungsbebauung ist in der Art ihrer baulichen Nutzung einem Mischgebiet (MI) gleich

 

 

Da es sich hier um eine Nutzungsänderung handelt ist ein Antrag auf Baugenehmigung notwendig. Das Gebäude wird von seinen Ausmaßen nicht verändert, lediglich im Innenbereich werden kleine Änderungen vorgenommen.

 

Gemeinderat Blum gibt an, dass wohl auch Interesse besteht eine Kleinbrauerei in dem Gebäude zu realisieren. Der Vorsitzende bestätigte die Aussage. Er Sei von den Interessenten angesprochen worden. Der Vorsitzende sowie Herr Baum erklärten, dass der Bau- und Umweltausschuss bereits die Umsetzung eines Pizza Abhol- und Lieferservives beschlossen hat. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde ein Planfertiger beauftragt.

 

Gemeinderat Wahl fragt, was mit dem jetzigen Mieter des Anwesens passiert. Der Vorsitzende erklärt, dass er genug Möglichkeiten sieht, den aktuellen Mieter unterzubekommen, beispielsweise die Halle auf der Kläranlage oder die Garage am Anwesen Eidelsgasse 5.