Die Ausschussmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit Sitzungsladung.

 

 

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 19.05.2021 behandelt, damals wurde folgendes beschlossen.

 

Das Landratsamt forderte folgende Befreiung nach

 

geschotterte Fläche auf privater Grünfläche

 

Laut BPlan erstreckt sich die geplante Schotterfläche teilweise in einer privaten Grünfläche. Bei dem Nachbargrundstück (Fl.Nr. 915) wird diese private Grünfläche beispielsweise als Parkplätze genutzt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen der Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.


Beschluss:          6 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf stimmt den Bauantrag zur Errichtung eines Lagerplatzes auf dem Grundstück der Gemarkung Reckendorf, Fl.Nr. 915/5, 96182 Reckendorf, Gewerbegebiet Knockäcker 6 zu.

 

Es wird gebeten die Böschung Richtung Süden und Osten als Sichtschutz zu begrünen.

 

Die beantragte Befreiung für eine geschotterte Fläche auf einer privaten Grünfläche wird erteilt.