Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Nach § 12 KommHV-kameral sind für Einrichtungen, die in der Regel zum Teil oder ganz aus Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen) im Verwaltungshaushalt auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Die Beträge sind zugleich im Einzelplan für die allgemeine Finanzwirtschaft als Einnahmen zu veranschlagen.

 

In Anlehnung an die Gebührenkalkulation der Kommunalberatung Dr. Schulte wird vorgeschlagen den kalkulatorischen Zinssatz ab dem 01.01.2020 von 3,25 % auf 3,00 % zu senken.

 


Beschluss:          12 : 0

 

Der kalkulatorische Zinssatz für die Abwasserbeseitigungseinrichtung der Gemeinde wird ab dem 1. Januar 2020 auf 3,00 Prozent gesenkt.