Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Da die Zugmaschine-Geräteträger Fendt 345/0 S (Kennzeichen BA-2598) vom Bauhof der Gemeinde Reckendorf stillgelegt wurde und nicht mehr in Betrieb war, sollte der Fendt verkauft werden.

 

Das Fahrzeug hatte ca. 16.330 Betriebsstunden und wurde mit Zubehör (Palettengabel, Pritsche mit Aufnahmehaken) angeboten. Die Kupplung und Hydraulikanlage waren überholungsbedürftig.

 

Die Verwaltung beauftragte die Firma VEBEG GmbH die Ausschreibung und den Verkauf des Fahrzeugs durchzuführen. Die VEBEG GmbH ist das Verwertungsunternehmen des Bundes und auch die Verkaufsplattform für kommunale Veräußerungen und Anschaffungen.

Die Firma bewertete anhand der Bilder, Sachberichte und Erfahrungswerte das Fahrzeug und ermittelte einen ungefähren Wert des Fahrzeugs. Der Mindestwert wurde auf ca. 10.000 € geschätzt.

Nach einer zweiwöchigen Ausschreibungsfrist haben mehrere Anbieter entsprechende Angebote abgegeben. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist wurde der Zuschlag an den Höchstbietenden erteilt.

 

Nach Abzug der Verwaltungsgebühr konnten am 16.09.2021 12.133,93 € für den Fendt Geräteträger eingenommen werden.

 

Der Erlös übersteigt die Befugnis des ersten Bürgermeisters zur Einnahmenbewirtschaftung in Höhe von 6.000 € (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a Spiegelstich 2 Geschäftsordnung Gemeinderat Reckendorf 2020/2026).

Beim Verkauf des Geräteträgers handelte es sich um eine Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO siehe auch § 12 Abs. 1 Nr. 8 Geschäftsordnung Gemeinderat Reckendorf 2020/2026, da die Angebotsannahme zeitlich sehr begrenzt ist.

Bis zu einer Entscheidung durch den Gemeinderat wäre die Bindungsfrist des Höchstbietenden ausgelaufen und es hätte unter Umständen neu ausgeschrieben werden müssen. Eine erneute Ausschreibung wäre erneut mit höheren Kosten verbunden gewesen.

Da das Fahrzeug an den Höchstbietenden veräußert wurde, ist der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO gewahrt.

 


Beschluss:          12 : 0

 

Der Gemeinderat Reckendorf nimmt Kenntnis über die Veräußerung der Zugmaschine-Geräteträger Fendt 345/0 S in Höhe von 12.133,93 €.