Ergänzung Aufstellungsbeschluss             11 : 1

 

Der Gemeinderat von Reckendorf beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" vom 09.12.2020 zu ergänzen.

 

Folgende Grundstücke der Gemarkung Reckendorf sollen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden:

 

Flurnummern teilweise:  792, 915/1 und 915/6

 

Die Aufnahme der Teilflächen dieser Grundstücke ist zur Anbindung der Verkehrsflächen im Südwesten des Geltungsbereiches erforderlich. Durch die Anpassung wird der rechtskräftige Bebauungsplan „Knockäcker“ in diesem Bereich zum 2. Mal geändert.

 

Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss      10 : 2

 

Der Gemeinderat Reckendorf nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Reckendorf Nord" und zur 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Knockäcker“ in Reckendorf von der BFS+ GmbH – Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 13.10.2021 (Grünordnungsplan und Umweltbericht durch Büro Team 4, Nürnberg) und billigt diese Planfassung.

 

Folgende Änderungen sind noch durchzuführen:

In die Verbindlichen Festsetzungen wird ein Hinweis über die Empfehlung zur Einrichtung von Zisternen oder einem Regenwasser-Managements aufgenommen.

 

Der Gemeinderat beschließt weiterhin, mit der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf ist auf die Dauer 1 Monats auszulegen. Da es sich um eine einfache Fallgestaltung handelt, ist dieser Zeitraum ausreichend. Außerdem sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und werden aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

 

Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage der Gemeinde Reckendorf zur Verfügung zu stellen.