Sitzung: 13.10.2021 Gemeinderat Reckendorf
Ergänzung Aufstellungsbeschluss 11 : 1
Der Gemeinderat von Reckendorf beschließt, den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet
Reckendorf Nord" vom 09.12.2020 zu ergänzen.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Reckendorf sollen in
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden:
Flurnummern teilweise: 792,
915/1 und 915/6
Die Aufnahme der Teilflächen dieser Grundstücke ist zur
Anbindung der Verkehrsflächen im Südwesten des Geltungsbereiches erforderlich.
Durch die Anpassung wird der rechtskräftige Bebauungsplan „Knockäcker“ in
diesem Bereich zum 2. Mal geändert.
Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die
Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss 10 : 2
Der Gemeinderat Reckendorf nimmt Kenntnis vom Entwurf des
Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gebiet "Gewerbegebiet Reckendorf
Nord" und zur 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Knockäcker“ in
Reckendorf von der BFS+ GmbH – Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg -
in der Fassung vom 13.10.2021 (Grünordnungsplan und Umweltbericht durch Büro
Team 4, Nürnberg) und billigt diese Planfassung.
Folgende Änderungen
sind noch durchzuführen:
In die Verbindlichen
Festsetzungen wird ein Hinweis über die Empfehlung zur Einrichtung von
Zisternen oder einem Regenwasser-Managements aufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt weiterhin, mit der vorstehend
bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Bebauungsplan-Entwurf ist auf die Dauer 1 Monats
auszulegen. Da es sich um eine einfache Fallgestaltung handelt, ist dieser
Zeitraum ausreichend. Außerdem sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu beteiligen und werden aufgefordert, sich zum
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist ortsüblich
bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis versehen, dass
jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur
Niederschrift vorbringen kann.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt,
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben
können.
Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage der
Gemeinde Reckendorf zur Verfügung zu stellen.