Vorab: Bei allen Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des Gemeinderates gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

In der vergangenen Sitzung erklärten folgende Mitglieder ihre persönliche Beteiligung: Ludwig Blum, Matthias Demling, Bernhard Zahner, Markus Sippel und Bernhard Müller.

 

Diese sind auch in dieser Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und daher von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Zweiter Bürgermeister Baum stellte zunächst die Beschlussfähigkeit des Gremiums zu diesem Tagesordnungspunkt fest, da 8 nicht-persönlich-beteiligte Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind.

 

Den folgenden Sachverhalt haben die Mitglieder des Gemeinderats mit der Sitzungsladung erhalten:

 

„Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 21. Juli 2021 den Vorentwurf gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 27. September 2021 bis einschließlich 22. Oktober 2021 durchgeführt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind im angegebenen Zeitraum keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Beschluss:          8 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Von den angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange haben folgende Behörden keine Rückmeldung zugesendet:

 

  • Regierung von Oberfranken, Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz
  • Regierung von Oberranken, höhere Naturschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach
  • Deutsche Telekom AG
  • Bund Naturschutz Bayern
  • Landesbund für Vogelschutz
  • Pfarreiengemeinschaft St. Christopherus
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
  • Kreisjugendring Bamberg-Land
  • Gemeinde Rentweinsdorf
  • Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben bis zum 22. Oktober 2021 der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen erhoben:

 

  • Gemeinde Gerach (wünscht keine Beteiligung im weiteren Verfahren)
  • Stadt Baunach (wünscht keine Beteiligung im weiteren Verfahren)
  • Markt Rattelsdorf (ging zwar verspätet ein, es bestehen jedoch keine Bedenken und es wird keine Beteiligung im weiteren Verfahren gewünscht)
  • Handwerkskammer für Oberfranken (wünscht keine Beteiligung im weiteren Verfahren)
  • Industrie- und Handelskammer für Oberfranken
  • Staatliches Bauamt Bamberg
  • Kabel Deutschland GmbH
  • Bayerischer Bauernverband
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
  • Regierung von Oberfranken, höhere Landesplanungsbehörde
  • Landratsamt Bamberg

 

Beschluss:          8 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken vorgebracht wurden. Dem Wunsch auf Nichtbeteiligung im weiteren Verfahren wird entsprochen. 

 

 

Folgende Stellungnahmen bzw. Hinweise wurden von Behörden erhoben:

 

  • Landesamt für Denkmalpflege (Schreiben vom 29.09.2021)

 

„Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG)

Gde. Reckendorf, Lkr. Bamberg: Aufhebung des Bebauungsplanes "Am südwestlichen

Ortsrand"

 

Zuständiger Gebietsreferent:

Bodendenkmalpflege: Herr Dr. Andreas Büttner

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

 

Bodendenkmalpflegerische Belange:

 

Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.

 

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:

Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

 

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte  um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jochen Haberstroh“

 

 

Beschluss:          8 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis. Änderungen an der Planung werden dadurch nicht notwendig.

 

 

  • Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 06. Oktober 2021)

 

 

„Gemeinde Reckendorf, Aufhebung des Bebauungsplanes "Am südwestlichen Ortsrand", im Hauptort Reckendorf

Zu Ihrem Schreiben vom 20. September 2021, Ihr Zeichen: R 6102-1/1

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu oben genanntem Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

In dem betroffenen Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass Anlagen unseres Unternehmens vorhanden sind. Wir haben zu Ihrer Information einen Übersichtsplan im Maßstab 1:1.250 beigelegt. Die betroffenen Anlagen sind farblich markiert, weitere Informationen können der Legende entnommen werden. Wir bitten Sie die Anlagen unseres

Unternehmens bei diesem Verfahren zu berücksichtigen. Der Schutzzonenbereich von 20 kV-Kabel (im Plan rot dargestellt) liegt bei 0,5 m beiderseits der Trassenachse.

Wir möchten darum bitten, weitergehende Detailplanungen erneut mit uns abzustimmen. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

 

Freundliche Grüße

 

Bayernwerk Netz GmbH

Kundencenter Bamberg“

 

 

Der in der Stellungnahme angesprochene Lageplan ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beschluss:          8 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Die dingliche Sicherung von Leitungsanlagen ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Die vorliegende Planung hat keine Arbeiten auf öffentlichen Grundstücken zur Folge. Der aufzuhebende Bebauungsplan trifft keine Aussage zu Leitungsanlagen.

 

 

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg (Schreiben vom 20. September 2021)

 

„Sehr geehrter Herr Günthner,

 

nach Durchsicht der von Ihnen gesandten Unterlagen ist folgendes

aufgefallen:

 

Hiermit werden Sie darauf hingewiesen, dass das Flurstück 325 auf Antrag von Herrn Thomas Spindler durch ein Vermessungstermin am 16.07.2021 zerlegt wurde.

 

Dadurch wurde das neue Flurstück 325/7 gebildet. Der von Ihnen verwendete Flurkartenauszug spiegelt den Stand vor der Zerlegung wider.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

--

Benedikt Walter

Vermessungsoberinspektor

Kataster Außendienst“

 

 

Die Änderung wurde bereits in den vorliegenden Entwurf übernommen.

 

Beschluss:          8 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt die Stellungnahme des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg zur Kenntnis. Die zusätzliche Flurnummer wird in den Entwurf eingefügt.

 

 

 

 


Beschluss:          8 : 0

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf billigt den Entwurf des Bauamtes zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am südwestlichen Ortsrand“ vom 27. Januar 1966 in der Fassung vom 25. Oktober 2021 und beschließt, damit die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.