Sitzung: 26.01.2022 Bau- und Umweltausschuss Reckendorf
Den folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Ladung.
Der Antragsteller beabsichtigt die Anbringung von Solarzellen an der Südfassade auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 121 der Gemarkung Reckendorf. Das Vorhabengrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, es liegt im Geltungsbereich einer örtlichen Bauvorschrift, der Gestaltungssatzung für den Ortskern von Reckendorf.
Diese besagt unter §3 Abs. 3.1 folgendes
Da es sich bei dem Vorhaben und eine Art Verkleidung der Außenfassade handelt wird hierfür eine Ausnahme benötigt.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Bedenken entgegen.
Beschluss: 5
: 0
Der Bau- und Umweltausschuss
der Gemeinde Reckendorf sieht das Vorhabengrundstück nicht als Wohngebäude,
demnach könnte das Vorhaben verfahrensfrei errichtet werden. Die Verwaltung
wird damit beauftragt dies zu prüfen.