Den folgenden Sachverhalt erhielten die Ausschussmitglieder mit der Ladung.

 

Die Eigentümer von Im Grund 11 planen die Errichtung eines Unterstandes. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grund III - 1. Änderung“, und ist darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

Grundsätzlich sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ (gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO) verfahrensfrei, allerdings sind aber auch bei verfahrensfreien Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (vgl. Art. 55 Abs. 2 BayBO).

 

Das Vorhaben wird außerhalb der Baugrenze errichtet, demnach wird hierfür eine Befreiung notwendig, eventuell auch für die Dachform bzw. Dachneigung. Sollte zwischen dem bereits bestehenden Gerätehaus und dem geplanten Unterstand ein Durchgang bestehen, müsste dies als ein Vorhaben gewertet werden und es wäre ein Bauantrag notwendig, da der Grenzwert von 75 m³ überschritten werden würde.

 

Im Ganzen handelt es sich hier um ca. 17 Meter Grenzbebauung an einer Grenze. Demnach wäre eine Abweichung der Abstandsflächen zu stellen. Die Erteilung von Abweichungen obliegt dem Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Gemeinde erteilt hierzu lediglich ihr Einvernehmen, sofern keine Bedenken bestehen. Es empfiehlt sich Rücksprache mit dem Landratsamt Bamberg zu halten.


Beschluss:          5 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Reckendorf steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Eine genaue Beurteilung kann erst nach Einreichung der erforderlichen Befreiungen bzw. Abweichungen erfolgen. Sollte ein Durchgang zwischen den beiden Gebäuden bestehen wäre ein Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.