Erster Bürgermeister Deinlein fragte nach persönlichen Beteiligungen.

 

Persönlich beteiligt sind Gemeinderatsmitglieder Sippel, Zahner, Demling und Müller

 

Beschluss: 9 : 0

 

Gemeinderatsmitglieder Sippel, Zahner, Demling und Müller sind persönlich in diesem TOP beteiligt und werden von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt in Kopie erhalten:

 

Vorab: Bei allen Beschlüssen bzw. Beratungen zu diesem Thema sind die Mitglieder des Gemeinderates gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entweder selbst Grundstückseigentümer sind oder deren Angehörigen i.S.d. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG (Verlobte, Ehegatten, Geschwister, Kinder der Geschwister, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie) Grundstückseigentümer sind. Die persönlich Beteiligten dürfen an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

In der vergangenen Sitzung erklärten folgende Mitglieder ihre persönliche Beteiligung: Ludwig Blum, Matthias Demling, Bernhard Zahner, Markus Sippel und Bernhard Müller.

 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 08. November 2021 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am südwestlichen Ortsrand“ gebilligt und beschlossen, damit die Beteiligungsverfahren nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 06. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Januar 2022 statt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen stellen sich wie folgt dar:

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind im angegebenen Zeitraum keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Von den angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben folgende Behörden keine Rückmeldung zugesendet:

 

  • Regierung von Oberfranken, Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz
  • Regierung von Oberfranken, höhere Naturschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg
  • Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
  • Bund Naturschutz in Bayern
  • Landesbund für Vogelschutz
  • Pfarreiengemeinschaft St. Christopherus
  • Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Rentweinsdorf
  • Kreisjugendring Bamberg-Land
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckendorfer Gruppe
  • Industrie- und Handelskammer für Oberfranken.

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen erhoben:

 

  • Landratsamt Bamberg
  • Regierung von Oberfranken, höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Bamberg (Stellungnahmen vom 18. November 2021 und vom 17. Januar 2022)
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Markt Rentweinsdorf
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken
  • Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
  • Bayerischer Bauernverband
  • Kabel Deutschland / Vodafone
  • Industrie- und Handelskammer für Oberfranken

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von den vorstehenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken vorgebracht wurden.

 

Folgende Stellungnahmen bzw. Hinweise wurden von Behörden erhoben:

 

  • Bayernwerk Netz GmbH (Schreiben vom 10. Januar 2022)

 

 

„[…] nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind.

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 06.10.21.

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. […]“

 

Die Stellungnahme vom 06. Oktober 2021 lautet wie folgt:

 

„Gemeinde Reckendorf, Aufhebung des Bebauungsplanes "Am südwestlichen Ortsrand", im Hauptort Reckendorf

Zu Ihrem Schreiben vom 20. September 2021, Ihr Zeichen: R 6102-1/1

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu oben genanntem Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

In dem betroffenen Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass Anlagen unseres Unternehmens vorhanden sind. Wir haben zu Ihrer Information einen Übersichtsplan im Maßstab 1:1.250 beigelegt. Die betroffenen Anlagen sind farblich markiert, weitere Informationen können der Legende entnommen werden. Wir bitten Sie die Anlagen unseres

Unternehmens bei diesem Verfahren zu berücksichtigen. Der Schutzzonenbereich von 20 kV-Kabel (im Plan rot dargestellt) liegt bei 0,5 m beiderseits der Trassenachse.

Wir möchten darum bitten, weitergehende Detailplanungen erneut mit uns abzustimmen. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

 

Freundliche Grüße

 

Bayernwerk Netz GmbH

Kundencenter Bamberg“

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10. November 2021 folgenden Abwägungsbeschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Die dingliche Sicherung von Leitungsanlagen ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Die vorliegende Planung hat keine Arbeiten auf öffentlichen Grundstücken zur Folge. Der aufzuhebende Bebauungsplan trifft keine Aussage zu Leitungsanlagen.“

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die dingliche Sicherung von Leitungsanlagen ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Die vorliegende Planung hat keine Arbeiten auf öffentlichen Grundstücken zur Folge. Der aufzuhebende Bebauungsplan trifft keine Aussage zu Leitungsanlagen.

 

  • Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann (Stellungnahme vom 08. Dezember 2021)

 

„[…] zur o.g. BBP nehme ich wie folgt Stellung:

 

Löschwasserversorgung:

 

Die öffentliche Wasserversorgung muss so dimensioniert sein, dass diese 96 cmb Wasser für 2 Stunden fördern kann. Sollten Gewerbebetriebe mit einem höheren Löschwasserbedarf sich ansiedeln, muss der Löschwasserbedarf neu bewertet werden.

(entweder muss der Betreiber Sorge dafür tragen, oder der Wasserversorger.)

 

Nach Möglichkeit, sollten Überflurhydranten installiert werden. (im Radius von 300 mtr. Entfernung zu den Grundstücken)

 

Zufahrten:

 

Die Zufahrten müssen den einschlägigen Vorschriften – Normen für Feuerwehr Fahrzeuge entsprechen. (nach DIN 14 090, 3 mtr. Breite, Achslast 10 to.)

 

Begrünung:

 

Bei der Bepflanzung von Hecken und Sträuchern ist darauf zu achten, dass bei einem Leitereinsatz diese keine Behinderung darstellen.

Das Straßenniveau sollte so geplant werden, dass bei Sturzregen das Einlaufen von Wasser in Kellern kaum möglich ist (wenn hier bauliche Änderungen vollzogen werden, sollte dieser Hinweis mit beplant werden)

 

Die bestehenden Häuser müssen so gebaut sein, dass eine max. Brüstungshöhe von 8,00 mtr. nicht überschritten wird. (wegen zweitem Rettungsweg, ansonsten muss baulich dafür Sorge getragen werden) […]“

 

Beschluss:          9 : 0

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Kreisbrandrates zur Kenntnis. Auf Grundlage der vorliegenden Bauleitplanung erfolgen keine Erschließungsmaßnahmen von Straßen, Wasserleitungen etc. oder andere bauliche Veränderungen.

Die Begrünung des Baugebiets sowie die Bauweise der Gebäude ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Erster Bürgermeister Deinlein bedankte sich ausdrücklich bei der Verwaltung für diese Arbeit. Dies sei keine Selbstverständlichkeit, da üblicherweise ein teures, externes Büro dafür beauftragt werden muss. Durch die Kompetenz und den Einsatz der Verwaltung konnte sehr viel Geld eingespart werden.

 


Beschluss: 9 : 0 (ohne Gemeinderatsmitglieder Sippel, Zahner, Demling und Müller wegen pers. Beteiligung)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am südwestlichen Ortsrand“ in der Fassung vom 25. Oktober 2021 als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und den Bebauungsplan damit in Kraft zu setzen.