Am 25.01.22 fand ein Ortstermin mit 2. Bürgermeister Baum statt. Der Vorsitzende erteilte 2. Bürgermeister Baum das Wort:

 

Zweiter Bürgermeister Baum berichtete, dass der Ortstermin mit Gemeinderat und dem Dritten Bürgermeister, der Verwaltung, der Planungsgruppe Strunz, Büro Weyrauther, dem Straßenbauamt erfolgte und eine komplette Begehung der Hauptstraße von Süd nach Nord gemacht wurde. Dabei wurden alle markanten Punkte angesprochen. Dieses Jahr sollen die Planungen durchgeführt werden, die Straße wird jedoch erst 2023 fertiggestellt. Das Straßenbauamt erklärte, dass wegen der umfangreichen tieferen Maßnahmen wohl ein kompletter neuer Fahrbahnaufbau erfolgen solle.

 

Erster Bürgermeister Deinlein begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt von der Planungsgruppe Strunz Herrn Jakobsen und Herrn May und erteilte ihnen das Wort.

 

Herr Ingo Jakobsen stellte sich als Fachbereichsleiter vor und als für Reckendorf zuständig. Da er in Kürze jedoch in den Ruhestand tritt. Hat er seinen Nachfolgern Herrn May mitgebracht.

 

Herr Jakobsen erklärte, dass heute noch keine konkreten Planungen vorgestellt werden können, weil sie erst am Anfang der Planungen zur Ortsdurchfahrt stünden. Im Vordergrund stehe auch die Gehwegsanierung und der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen. Mit dem Büro Weyrauther sei zu klären, ob auch der Rest der Planungen (Querungshilfe) durch das Planungsbüro Strunz durchzuführen sei. Für Wünsche und Anregungen seien sie offen und versuchen diese zu berücksichtigen.

 

Herr May erklärte, dass der Baubeginn an dem Ortsschild im Süden erfolge und bis zum nördlichen Ausgang ca. 1 Kilometer erstrecke. Eventuell kommen Teile des Gehwegs im Norden hinzu. Eine reine Deckensanierung sei nicht ausreichend, weil auch die Hausanschlüsse neu gemacht werden müssten. Die Fahrbahn inklusive der Rinnen, die Gehwege inklusive der Bordsteine werden geplant. Zuerst müssen die Grundlagen ermittelt werden, Details können erst nach einer Prüfung geplant werden.

 

Beide Bushaltestellen sollen barrierefrei ausgebaut werden. Die Parkbucht wird dazu wohl in eine Haltestelle am Fahrbahnrand gewandelt werden. Dies wird die weitere Prüfung ergeben.

 

Herr Jakobsen wies darauf hin, dass es sich um einen bestandsorientierten Ausbau handelt. Wegen der bestehenden Gebäude sehe das Büro keine Möglichkeit, die Gehwegverbreiterung zu realisieren.

 

Der Vorsitzende erklärte, er sei überrascht, dass das Straßenbauamt überrascht ist, das Tiefbaumaßnahmen zu tätigen sind. Dies war immer klar, vom Straßenbauamt sogar immer Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme gewesen.

 

Herr May antwortete, dass hier durch Bodenkernproben der Aufbau der Straße geprüft werde.

 

Gemeinderat Sippel erklärte, dass von Seiten des Gremiums immer klar war, dass Maßnahmen an Gehweg, Schieber, Leerrohre, Dachständer etc. erforderlich sind. Einzig unklar waren nur die Wasserleitungen, weil dies von der Förderung abhängig ist.

 

Herr Jakobsen erklärte, dass eine Straßendeckensanierung vorgesehen war. Jetzt ist jedoch ein Ausbau nicht möglich, weil die gebundenen Asphaltschichten nicht ausreichend tragfähig sind.

 

Gemeinderat Menzel erkundigte sich nach den Pflasterarbeiten.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass für die Gehwege das Pflaster aus den bereits sanierten Gebieten Seitenbachstraße und Bahnhofstraße übernommen werden soll, falls es verfügbar ist und Herr May ergänzte, dass es identisch aussehen wird, oder möglichst dem vorhandenen Pflaster (Via Castello der Firma Egner) nahekommend.

 

Auf die Frage, wie der Dorfplatz gestaltet werden soll, erklärte Herr May, dass dieser barrierefrei ausgestaltet wird, weswegen Granit oder Kleinpflaster schwierig ist für eine seh- oder gehbehinderte Person.

 

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung zu prüfen, wie lange die Bindefrist der Städtebauförderung ist!

 

Herr May führt weiter aus, dass wohl auch in den umgewandelten Bushaltestellen Pflaster verwendet werden wird.

 

Gemeinderat Pieler wies darauf hin, vom Friedhof Richtung Gerach die Gehwege einheitlich einzufassen.

 

Gemeinderat Demling fragte, ob es wenigstens die Möglichkeit gibt, den Gehweg auf einer Seite zu verbreitern.

 

Herr May erklärte, dass dies geprüft werden muss. Ziel ist eine Verbesserung der jetzigen Situation.

 

Gemeinderat Wahl fragte, ob auch das Höhenniveau der Gehwege zu den Einfahrten so bleibe.

Herr May bejahte dies von der Rechtsgrundlage her. Dies hänge aber auch von der Regierung und der Förderung ab.

Die Regel ist, dass der Gehweg höher sei, wo es keine Einfahrten gibt.

 

Auf die Frage, wer den Förderantrag stellen wird, erklärte Herr May, dass noch nicht abgesprochen ist, wer den Förderantrag stellen soll. Herr Jakobsen erklärte, dass das Büro Strunz die Unterlagen erstellen wird und dies mit der Verwaltung und der Gemeinde abstimmen wird.

Er kann keine Prognose abgeben, wieviel Prozent Förderung möglich sind.

 

Zweiter Bürgermeister Baum erklärte, dass eine Mindesthöhe der Bordsteinkante eingehalten werden muss. Von einer Absenkung wurde abgeraten, weil dies für Fußgänger gefährlicher sein könne. Frau Boss vom Büro Zeulner habe versprochen, alle Fördermöglichkeiten mitzuteilen.

 

Erster Bürgermeister Deinlein erklärte, es gäbe das Förderprogramm „Bayern barrierefrei 2023“. In Litzendorf sollen z.B. Bordsteinabsenkungen erfolgen. Der Vorsitzende habe deswegen mit Frau Engl von der Bayerischen Architektenkammer telefoniert, die zugeraten hat, dies zu versuchen.

 

Gemeinderat Zahner fragte nach der Verkehrssituation während der Bauphase.

 

Herr May erklärte, dass phasenweise wohl auch mit einer Vollsperrung zu rechnen sei. Für die Hausanschlüsse sei auch eine nur einseitige Sperrung möglich.

 

Der Vorsitzende erklärte, er möchte gern einen Beschluss bezüglich der Fahrbahnverengung fassen, um Planungssicherheit zu haben.

 

Weiter erklärte er, dass bei der Straßenbeleuchtung im Altort die historisierende Straßenbeleuchtung bevorzugt wird, hier soll aber räumlich eine Grenze gezogen werden. Dies soll in einem Ortstermin festgelegt werden.

 

Gemeinderat Pieler fragte nach den Kanalschäden. Geschäftsstellenleiter Günthner erklärte, dass der Großteil der Hausanschlüsse betroffen sei und teilweise auch die Hauptleitung. Diese muss im offenen Verfahren saniert werden. Das Planungsbüro nannte die Punkte, die im offenen Verfahren gemacht werden müssen. Diejenigen, die im geschlossenen Verfahren durchgeführt werden können, können auch später gemacht werden. Man könne dies im Kanalsanierungsplan aufteilen, oder auch gleich machen, wenn die Straße offen ist. Dies sei eine Kostenfrage.

 

Der Vorsitzende verwies auf die vor sieben Jahren erfolgte Fahrbahnsanierung in Baunach. Auch dort waren die Erledigung der Untergrund-Baumaßnahmen, Kanal und Wasser Voraussetzung. Inzwischen sind schon wieder zahlreiche Schäden eingetreten. Man sei nie vor unvorgesehenen Sanierungen gefeit. Plan sei aber, langfristig vor Reparaturen Ruhe zu haben.

 

Gemeinderat Wahl fragte, ob die Wasserleitungen und Schieber wieder in die Fahrbahn verlegt werden und bat darum, auch die Lage der Kanaldeckel zu berücksichtigen, damit die Anwohner nicht von darüberfahrenden Fahrzeugen belästigt werden.

 

Herr May erklärte, dass Ziel die Verlegung in den Gehwegbereich sei. Dies müsse man prüfen. Falls nötig, kommen diese wieder in die Fahrbahn, jedoch außerhalb der Fahrspur.

 

Herr Jakobsen fragte, ob es denkbar wäre, Grundeigentum zu erwerben, um den Gehweg verbreitern zu können in dem Bereich, wo keine Gebäude sind.

 

Erster Bürgermeister Deinlein erklärte, dass die Gemeinde bislang mit den Verhandlungen dazu keinen Erfolg hatte. Das Planungsbüro Strunz solle eine Verbreiterung des Gehwegs jedoch einplanen.

 

Herr Jakobsen erklärte, dass die Planungen zeitnah beginnen werden, sobald die Ingenieurleistungen vergeben sind. Die Reihenfolge stehe noch nicht fest, aber er versprach die Durchführung so schnell wie möglich.

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Jakobsen und Herrn May für die Erläuterungen und verabschiedete sie um 18.37 Uhr.


Beschluss:          13 : 0

 

Die Gemeinde Reckendorf übernimmt den vom Straßenbauamt empfohlenen bestandsnahen Ausbau im Rahmen der vorhandenen Fahrbahn und Gehwege ohne erhebliche Veränderungen.