Sitzung: 09.03.2022 Gemeinderat Reckendorf
Die Handlungsempfehlung hat das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachts der Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) schützt, andererseits den dadurch notwendigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen hält und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.
Im Jahre 2021 hat die Gemeinde Reckendorf 5.017,75 € an Spenden eingenommen, die auch zweckgebunden verwendet wurden.
Erster Bürgermeister Deinlein bedankte sich herzlich bei allen Spendern und sicherte die zweckbezogene Verwendung der Spenden zu.