Folgender Sachverhalt wurde mit der Sitzungsladung versendet:

 

„In der Sitzung des Gemeinderates vom 16. Februar 2022 wurden die erforderlichen Arbeiten für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt vorgestellt. Im Zuge dessen wurde festgelegt, die Zustandsbewertung des dortigen Kanals detaillierter vorzustellen.

Das Büro Gaul hat Mitte Januar 2022 eine Zustandsbewertung für das Haupt- und Nebennetz (=Hausanschlüsse) der Hauptstraße vorgelegt. Die Bewertung ist dieser Vorlage beigefügt.

Es handelt sich jeweils um drei Lagepläne, die von Nord nach Süd das Kanalnetz darstellen.

Zunächst wurde das Kanalnetz in Sanierungsprioritäten bzw. Schadensklassen eingeteilt (KL 1 bis KL 3). Hieraus ist ersichtlich, wie dringend eine Sanierung durchgeführt werden muss.

Anschließend wurde die Videobefahrung anschließend in einer Vorbetrachtung dahingehend eingestuft, ob eine grabenlose Sanierung (also mit Inlinern) oder eine offene Bauweise mittels Tiefbau erforderlich ist (SK 1 bis SK 3).

Es wird empfohlen, im Zuge der Erneuerung der Ortsdurchfahrt nur die Bereiche mittels Tiefbau zu sanieren (überwiegend Hausanschlüsse). Eine grabenlose Sanierung kann auch unabhängig von der Straßensanierung durchgeführt werden.“

 

Der Dritte Bürgermeister wies auf die Kanalquerung der Hauptstraße im Bereich des Angers hin. Hier solle der Kanal in der Straße vergrößert werden, da er im Anschluss im Anger bereits auf DN 700 vergrößert worden war. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass dies bereits in der Januar-Sitzung des Gemeinderates beschlossen worden war.


Beschluss:          7 : 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die erforderlichen Arbeiten zur Sanierung des Kanals im geschlossenen Verfahren (mittels Inlinern) vorzuziehen und vor der Straßensanierung durchzuführen. Die nötigen Arbeiten sollen zeitnah ausgeschrieben werden. Im Haushalt für das Jahr 2022 sind entsprechende Mittel einzuplanen.