Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit der Sitzungsladung den folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:

 

„Die Bayerische Bauordnung sieht vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze wird per Rechtsverordnung durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr festgelegt, sofern die Gemeinden keine örtlichen Bauvorschriften erlassen.

 

Die Gemeinde Reckendorf macht hiervon Gebrauch.

Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 1992 und wurde im Jahr 2001 geändert. Eine Erneuerung ist auf Grund des Zeitfortschrittes dringend angezeigt.

 

Ein weiterer Vorteil einer solchen Satzung liegt in der Prüfung der Vorgaben. Wohnhäuser werden in aller Regel im vereinfachten Genehmigungsverfahren geprüft. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden die Vorgaben der BayBO aber nicht geprüft. Die Einhaltung der Vorgaben liegt somit in der alleinigen Verantwortung der Bauherren. Örtliche Bauvorschriften müssen dagegen vom Landratsamt geprüft werden und sind somit auch Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung. Es wird daher empfohlen, die beigefügte Satzung zu beschließen.“

 

Zweiter Bürgermeister Baum und Gemeinderat Pieler erklärten, dass früher in Beschlußvorlagen zu Satzungen deutlich rot gekennzeichnet war, welche Änderungen vorgeschlagen werden und möchten, dass dies künftig auch so beibehalten wird. Es sollte in der VG einheitlich so gehandhabt werden. Außerdem soll wie vorher auch immer eine Synopse beigelegt werden mit Roter Kennzeichnung der Änderungen.


Beschluss:          12 : 2

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Satzung für die Festlegung der erforderlichen Anzahl von KFZ-Stellplätzen, deren Ablösung und Gestaltung (Stellplatzsatzung)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.