Eine Gruppe der ehrenamtlichen Helfer im Rahmen des in Reckendorf von der Gemeinde durchgeführten Covid-19-Testzentrums beantragt, ihr die Entscheidung über die Verwendung der aus der Abrechnung der Teste eingegangenen Kostenerstattungen zu übertragen.  Der Antrag ist beigefügt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kostenerstattungen aus der Abrechnung der Teststelle gemeindliche Einnahmen sind, über deren Verwendung der Gemeinderat zu entscheiden hat. Eine Übertragungsmöglichkeit der Entscheidungsbefugnis auf einzelne Gemeinderäte ist aus Sicht der Kämmerei nicht möglich. Es könnten seitens der Testhelfer Vorschläge zur Verwendung der Mittel dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Diese freiwilligen Ausgaben sind im Entwurf der Haushaltsplanung 2022 noch nicht eingeplant. Die Finanzausschuss-Sitzung zur Vorberatung des Haushaltes findet am 05.04.2022 statt. Der Antrag sollte in der Sitzung vorberaten werden.

 

Erster Bürgermeister Deinlein verwies darauf, dass die Helfer ehrenamtlich enorm hohen Einsatz gezeigt hatten. Sie verzichteten auf Entschädigung mit der Maßgabe, dass die Kostenerstattung sozialen Zwecken zukommen sollten. Allerdings müsse die letztliche Entscheidung über die Verwendung gemeindlichen Vermögens dem Gemeinderat vorbehalten bleiben.

 


Beschluss:          14 : 0

 

Der Gemeinderat stimmt der caritativen Verwendung der Erlöse aus dem Testzentrum grundsätzlich zu. Er wird über Anträge aus dem Kreis der Testhelfer entscheiden. Es ist eine entsprechende Planposition im Haushalt vorzusehen.