Die Mitglieder des Gemeinderats haben mit der Sitzungsladung folgenden Sachverhalt zur Kenntnis erhalten:

 

„Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Überdachung/Carport sowie eines Spielhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/4 der Gemarkung Reckendorf, Pfarrer-Kunkel-Ring 7.

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Knock – 1. Änderung“. Beide Gebäude sollen außerhalb des Baufensters (Überschreitung nach Süden) errichtet werden. Da beide Vorhaben verfahrensfrei errichtet werden können, wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die dem Antrag zugrundeliegenden Pläne/Skizzen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Befreiung wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bisher dreimal erteilt:

 

  • Pfarrer-Kunkel-Ring 31 für eine Garagenanlage
  • Pfarrer-Kunkel-Ring 5 für eine Garage
  • Pfarrer-Kunkel-Ring 23 für eine Garage

 

Die westlich angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt, die Unterschrift der östlichen Nachbarn ist nicht vorhanden. Im Süden grenzt auf der gesamten Breite ein gemeindliches Grundstück an.“

 

 


Beschluss:          13 : 1

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Überdachung und eines Spielhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/4 der Gemarkung Reckendorf, Pfarrer-Kunkel-Ring 7, zu. Die beantragte Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.