Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Thomas Männlein und Steffen Gaul vom Ingenieurbüro Gaul und erteilte ihnen das Wort. Diese stellten anhand einer Präsentation die Zustandsbewertung des Kanals vor. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Männlein erklärte, dass sie im Januar 2022 den Kanal in der Hauptstraße und Bahnhofstraße auf Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit befahren hatten. Die Schächte und Nebennetze wurden nicht inspiziert. Insgesamt wurden 550,7 Meter befahren.

 

Entscheidend sei die Einteilung in Objektklassen, wobei es 6 Stufen gibt, Stufe 0 super und Stufe 5 schlecht ist. Eine Sanierung sei bei Stufe 4 und 5 erforderlich. Knapp 26 % sind sanierungsbedürftig, 140 Meter des Kanals seien defekt. ¾ des Kanals seien in Ordnung. Beim Regen- und Schmutzwasserkanal sind ca. 80 Meter sanierungsbedürftig, was ca. 13 % entspricht, womit dieser Kanal in besserem Zustand sei.

 

Auf Plänen wurde in Rot und Orange gekennzeichnet, wo genau Handlungsbedarf besteht.

 

Das Reparaturverfahren sei per Kanalroboter für kleine Schächte und im Kurzliner-Verfahren möglich. Außerdem gibt es noch das Rohrstrangverfahren, was bis zu 50 Jahre abschreibbar sei.

Eine Erneuerung des Kanals sei in offener oder geschossener Bauweise möglich.

 

Beim Sanierungsverfahren mittels Schlauch-Lining erfolgt die Aushärtung mittels Wasser, Dampf oder UV Licht. Das gehe sehr schnell.

Hierbei sei das UV Lining Standartverfahren und kostengünstig. Allerdings bestünden Probleme bei Bögen im Kanal.

 

In der Summe sei nicht viel zu machen, aber es seien 2 Kopflöcher vorhanden, deren Reparatur ca. 15.000,- Euro betrage.

Die Reparatur des Regenwasserkanals haben sie mit 65.500,- Euro brutto errechnet, den Schmutzwasserkanal mit ca. 27.000,- Euro brutto.

 

Insgesamt seien somit 92.500 Euro brutto veranschlagt, hierbei sin Tiefbauarbeiten und die beiden Kopflöcher berücksichtigt.

 

Gemeinderat Zweig fragte, wie lange die Reparatur im Inlinerverfahren halten würde. Herr Männlein erklärte, ca. 10 – 20 Jahre, wenn die Reparatur vernünftig ausgeführt wurde.

 

Gemeinderat Sippel hinterfragte, was denn der „mittelfristige und langfristige“ Handlungsbedarf in Jahren heißen würde.

Herr Männlein erklärte, dies würde maximal 2 Jahre bedeuten. Die Empfehlung sei 6 Monate – 1 Jahr kurzfristiger, 2 – 5 Jahre mittelfristiger und bis 10 Jahre langfristiger Handlungsbedarf.

 

Erster Bürgermeister Deinlein erklärte, die Gemeinde brauche ein Angebot für die Ausschreibung zur Sanierung und die Hauptstraße, bedankte sich bei beiden Referenten und verabschiedete diese um 19.20 Uhr.