Herr Sperber hat das Anwesen Hauptstraße 60 erworben. Der Gemeinderat hat die Ausübung eines Vorkaufsrechts abgelehnt. Durch das Grundstück hätte ein Verbindungsweg Hauptstraße – Haus der Kultur erstellt werden können. Der Gemeinderat hat sich gegen die Ausübung eines Vorkaufrechts entschieden.

Freiwillig verkauft Herr Sperber die notwendige Fläche nicht. Damit ist dort die Verbindung zum Haus der Kultur gescheitert.