Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Um die Planungen für ein neues Feuerwehrgerätehaus vorantreiben zu können, muss zunächst ein Standort festgelegt werden. In der engeren Wahl sind zwei Standorte, die entsprechenden Lagepläne sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

§  Fläche nördlich des Pumpenhauses

 

Die Fläche nördlich des Pumpenhauses befindet sich in Privateigentum. Das Grundstück liegt direkt an der B 279. Das Staatliche Bauamt teilte aber mit, dass sich die Fläche bereits außerhalb der Ortsdurchfahrt befinde (OD-Stein an der Brücke über den Hautenbach). Daher sei eine Linksabbiegespur bei der Grundstückseinfahrt erforderlich. Diese ließe sich aber ohne großen Aufwand auf dem Sperrstreifen zwischen den Spuren verwirklichen. Das Grundstück befindet sich darüber hinaus in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebietes (Zone III). Sollte dieser Standort gewählt werden, müsste zeitnah Kontakt zum Landratsamt aufgenommen werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Sowohl im Hinblick auf die Errichtung des Gebäudes samt Umgriff als auch bei der Nutzung könnten dadurch Einschränkungen vorgegeben werden.

 

§  Fläche nördlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses

 

Als weitere Fläche steht der aktuell als Lagerplatz genutzte Bereich nördlich des Feuerwehrgerätehauses zur Diskussion. Dieses Grundstück befindet sich in gemeindlichem Eigentum, liegt aber im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Baunach (HQ100). Darüber hinaus grenzt die Fläche unmittelbar an ein Vogelschutzgebiet an.

Auch hier müssten die möglichen Einschränkungen abgeklärt werden, vor allem im Hinblick auf das Überschwemmungsgebiet. Hier ist die Errichtung baulicher Anlagen nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

 

Für beide Flächen wäre die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich, da die Grundstücke jeweils im Außenbereich liegen. Zunächst sollte aber festgelegt werden, welcher Standort weiter forciert werden soll.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Das Gremium tauscht seine Positionen aus.

 

Einerseits war bei der Klausur besprochen worden, dass beide Standorte ergebnisoffen untersucht werden sollen. Andererseits wird der bisherige Standort favorisiert und teilweise als zwingend angesehen. Es haben aber beide jetzt vorgeschlagenen Standorte ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

 

Erster Bürgermeister Deinlein formuliert zum Abschluss einen Beschlussvorschlag, wonach beide Standorte untersucht werden sollen. Die Verwaltung soll hierzu eine Ausschreibung vorbereiten, in der die einzelnen Positionen (Boden, Lärmschutz, etc.) untersucht werden sollen. Die Vorbereitung soll auch eine Kostenschätzung beinhalten.


Beschluss:

 

Zur nächsten Gemeinderatssitzung bereitet die Verwaltung die Ausschreibung zur Machbarkeitsstudie zu den beiden Standorten vor. Es ist zu prüfen, ob die Machbarkeitsstudie auch schrittweise vergeben werden können, so dass vorrangig die Bodengutachten erstellt werden können.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 1