Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Planungen zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt sind in vollem Gange. Die Planungsgruppe Strunz hat ein Vorplanungskonzept erstellt, das dem Staatlichen Bauamt am 19. Juli 2022 vorgestellt wurde.

Das Planungskonzept ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zu beachten ist dabei, dass in diesem Konzept die geplante Querungshilfe am südlichen Ortseingang noch nicht enthalten ist. Darüber hinaus muss die Engstelle im Bereich der Hausnummer 28 nochmals geändert werden. Von der Planungsgruppe Strunz war hier angedacht, die Gehwegsituation und den Fahrbahnverlauf zu optimieren. Hierzu hätte aber die bestehende Fahrbahn (ca. 5,80 m) auf 5,50 m verschmälert werden müssen. Dem hat das Staatliche Bauamt in der Besprechung vom 19. Juli 2022 nicht zugestimmt. Die Fahrbahn darf in den Bereichen, wo sie schon jetzt schmäler als 7,00 m ist, keinesfalls verschmälert werden. Aus diesem Grund wird der Bereich der Engstelle bestandsgenau ausgebaut, an den Breiten der Gehwege wird sich nichts ändern.

Die Bushaltestellen an der Kirche werden versetzt, sodass die Busse beidseitig auf der Straße halten (die Bucht auf der Südseite entfällt). Es wurde aus Gründen der Barrierefreiheit empfohlen, das Kleinsteinpflaster gegen großflächige Pflastersteine auszutauschen.

Der Aktenvermerk zur Besprechung vom 19. Juli ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt. Der unter Punkt 6 angesprochene Ingenieurvertrag ist jedoch mit dem Wasserzweckverband zu schließen, solange dieser noch besteht.

Das Staatliche Bauamt teilte in der Besprechung mit, dass die Maßnahme aus haushaltstechnischen Gründen zwingend im Jahr 2023 durchgeführt werden muss. Planungstechnisch ist dies möglich, allerdings sind etwaige Förderungen im Hinblick auf diesen Zeitrahmen zu prüfen. Mögliche Förderungen werden durch die Kämmerei abgeklärt.

Parallel dazu wurde in der KW 28 (ab dem 11. Juli) die Bohrungen für die Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Die Labor-Analyse der gezogenen Bohrkerne läuft aktuell, mit einem Ergebnis wird zeitnah gerechnet.

 

Das Staatliche Bauamt teilte mit, dass in den Bereichen, in denen die Straße breiter als 7,00 m ist, diese auf die Mindestbreite von 7,00 m (zwischen den Bordsteinen) zugunsten des Gehweges verschmälert werden könne. Der Gehweg könnte in diesen Bereichen dann breiter werden, auch die Bepflanzung mit Beeten oder Bäumen wäre denkbar. Vom Bauamt wird vorgeschlagen, diese Möglichkeit durch das Ingenieurbüro planen zu lassen. Insbesondere Baumpflanzungen können die Ortsdurchfahrt einerseits optisch auflockern, andererseits auch für Schatten entlang des Gehweges sorgen.

 

 

Informationen in bzw. aus der Sitzung:

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, dass die Absenkung der Bordsteinkanten fehlt.

Erster Bürgermeister Manfred Deinlein verweist auf die Ausführungen des Straßenbauamtes und erläutert die verschiedenen Höhen von Bordsteinkanten. Die Bordsteinkanten werden an den notwendigen Stellen abgesenkt und in den notwendigen Höhen ausgeführt.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage gestellt, ob bereits Förderanträge gestellt sind und ob die Gemeinde in Vorleistung gehen muss.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wird daran erinnert, dass die bisherige Planung noch ohne die Erneuerung der Wasserleitung erfolgt ist. Es wird nach dem aktuellen Sachstand gefragt.

Erster Bürgermeister Manfred Deinlein teilt mit, dass aktuell noch die Prüfungen hierzu laufen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die vorstehenden Ausführungen und die Anlagen zur Kenntnis. Die Fahrbahn soll, wo möglich, auf die Breite von 7,00 m verschmälert werden. Die dadurch gewonnene Fläche soll für die Verbreiterung der Gehwege sowie Baumpflanzbeete genutzt werden.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10 / Nein 1