Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

„Herr Bürgermeister Deinlein hat die mögliche Nutzung der drei Wohnungen im Stolbinger Anwesen als Notunterkunft zur Sprache gebracht.

 

Nach Prüfung der Wohnungen vor Ort hat sich folgender Sachverhalt ergeben:

 

1  Die Wohnungen müssten grundgereinigt und teilweise die Elektrik überprüft und verbessert werden

2  Es müssten teilweise neue Küchenmöbel und Geräte angeschafft werden

3. Die Ölheizung müsste mit drei neuen Pumpen repariert werden

4. Ein Waschmaschinenanschluss und Gulli muss angebracht werden

5. Bereiche müssten abgesperrt werden, damit niemand in den anderen Gefahrbereich des Anwesen

    gelangen kann. (z. B. Kinder)

6. Ein Geländer müsste an der Treppe zum Wohnungsbereich angebracht werden

 

Es sind Gesamtkosten von ca. 10.000 € zu erwarten nach Rücksprache mit Elektriker, Techniker und Bauhof. Dies wäre als Übergangslösung oder Notlösung für ca. 1 – 2 Jahre.

 

Die Verwaltung empfiehlt erstmals die Grundsanierung durchzuführen die geplant ist.“

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es sich bei den Kosten von 10.000,00 € nur um die Elektrik handle. Die Gesamtkosten beliefen sich auf mindestens 30.000,00 €.

 

 

 


Beschluss:          11 : 0

 

Die Gemeinde sieht von der Vermietung des Anwesens Stolbinger als Notunterkunft im Hinblick auf die hierfür erforderlichen Investitionsmaßnahmen ab.