Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Die mögliche Auflösung des Wasserzweckverbandes wurde bereits mehrfach vorberaten. Die Auflösung selbst kann nur durch die Verbandsversammlung erfolgen. Allerdings muss vor einer Auflösung die Nachfolgeregelung geklärt sein.

Aus diesem Grund soll zunächst die dieser Vorlage beiliegende Übertragungszweckvereinbarung zwischen der Stadt Baunach und der Gemeinde Reckendorf abgeschlossen werden. Diese wird dann der Kommunalaufsicht des Landratsamtes zur Genehmigung vorgelegt. Die vorliegende Fassung wurde vorab mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, rechtliche Bedenken bestehen nicht. 

Die Übertragungszweckvereinbarung tritt allerdings nur in Kraft, wenn der Wasserzweckverband aufgelöst wird (vgl. § 11 Abs. 2). Das Inkrafttreten ist somit von zwei Bedingungen abhängig (Genehmigung und Auflösung Zweckverband).

Mit dem Wirksamwerden der Auflösung des Zweckverbandes würde dann nahtlos die Zweckvereinbarung einsetzen.

Geplant ist ein Übergang zum 01. Januar 2023.

Sollten noch Fragen zur Übertragungszweckvereinbarung bestehen, hat die Verwaltung angeboten, diese noch vor der Sitzung zu klären.

 

 

 


Beschluss:          11 : 3

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf hat Kenntnis des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine Übertragungszweckvereinbarung zur Wasserversorgung des Stadtteils Reckenneusig durch die Gemeinde Reckendorf zwischen der Stadt Baunach und der Gemeinde Reckendorf und billigt diesen vollinhaltlich und ohne Vorbehalte. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Übertragungszweckvereinbarung für die Gemeinde Reckendorf abzuschließen.