Vorab: Das Gemeinderatsmitglied Gerhard Pförtsch ist als Antragsteller gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich beteiligt und darf daher an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen. Darüber hinaus sind alle Gemeinderatsmitglieder, die mit dem Antragsteller in gerader Linie verwandt sind (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO i.V.m. Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG i.V.m. § 1589 Abs. 1 BGB), ebenfalls persönlich beteiligt. Dies umfasst alle Personen, die vom Antragsteller bzw. von denen der Antragsteller abstammt (Kinder, Eltern, etc.). Auch Kinder der Geschwister sind nach Art. 20 Abs. 5 Nr. 5 BayVwVfG persönlich beteiligt.

 

Beschluss:          12 : 0

 

Der Gemeinderat beschließt, die Enthaltung der Gemeinderatsmitglieder Clarissa Schmitt und Gerhard Pförtsch wegen persönlicher Beteiligung.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates Reckendorf haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten:

 

„Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 05. Oktober 2022 mit dieser Angelegenheit beschäftig und folgenden Beschluss gefasst:

 

Beschluss:          2 : 4 (Antrag somit abgelehnt)

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer PV Freilandanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1309 der Gemarkung Reckendorf zu. Die beantragte Befreiung zur Errichtung der Anlage auf einer privaten Grünfläche wird zugestimmt.

 

Die diesem Beschluss zugrundeliegende Beschlussvorlage inkl. Anlagen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beim Bau- und Umweltausschuss handelt es sich um einen beschließenden Ausschuss im Sinne des Art. 32 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO). Beschlüsse eines beschließenden Ausschusses stehen jedoch immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat (Art. 32 Abs. 3 GO). Eine solche Nachprüfung kann der Erste Bürgermeister, der Ausschussvorsitzende, ein drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein viertel der Gemeinderatsmitglieder beantragen. Der Antrag muss innerhalb einer Woche abgegeben werden. In diesem Falle wird der Beschluss des Ausschusses unwirksam und gegenstandslos, darüber hinaus geht die Zuständigkeit für diese Angelegenheit vom beschließenden Ausschuss auf den Gemeinderat über. Der Gemeinderat muss in dieser Sache dann entscheiden.

 

Mit Schreiben vom 09. Oktober 2022, eingegangen am 10. Oktober 2022 (und damit fristgerecht) wurde eine Nachprüfung des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 05. Oktober 2022, TOP Ö 1.1 – „Antrag auf isolierte Befreiung (2022/13) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Im Grund III - 1. Änderung" zur Errichtung einer PV Freilandanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1309 der Gemarkung Reckendorf“ beantragt.

 

Dieser Antrag ist von insgesamt sechs Gemeinderatsmitgliedern unterschrieben. Am 11. Oktober 2022 (und damit ebenfalls noch fristgerecht) wurde das gleiche Schreiben, diesmal aber von sieben Gemeinderatsmitgliedern unterschrieben, abgegeben. Folgende Gemeinderatsmitglieder haben somit eine Nachprüfung des Beschlusses beantragt: Hartwig Pieler, Maximilian Menzel, Clarissa Schmitt, Dr. Frank Güthlein, Bernhard Müller, Bernhard Zahner, Matthias Demling.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf besteht aus 14 Gemeinderatsmitgliedern (der Erste Bürgermeister ist zwar Mitglied des Gemeinderates, aber kein Gemeinderatsmitglied und wird daher nicht mitgerechnet). Für einen erfolgreichen Antrag wären somit vier Gemeinderatsmitglieder erforderlich, dieses Quorum wird erreicht.

Da der Antrag auch fristgerecht eingegangen ist, muss nun der Gemeinderat in dieser Angelegenheit entscheiden. „


Beschluss:          11 : 1

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer PV Freilandanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1309 der Gemarkung Reckendorf zu. Die beantragte Befreiung zur Errichtung der Anlage auf einer privaten Grünfläche wird erteilt.