Sitzung: 09.11.2022 Gemeinderat Reckendorf
Die Mitglieder des Gemeinderates Reckendorf haben den folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung in Kopie erhalten: „Die Gemeinde Reckendorf hat die Dr. Schulte Röder Kommunalberatung mit der Erstellung der Globalberechnung zum Nachweis der Angemessenheit der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung als Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Reckendorf OT Reckendorf beauftragt.
Das Beratungsbüro
hat die neuen Beitragssätze zum Stand Juni 2022 errechnet.
Die Satzung soll
entsprechend neu erlassen werden. Änderungen in den aktuellen Mustersatzungen
wurden berücksichtigt, mit dem Kommunalberatungsbüro abgestimmt und in die neue
Satzung eingearbeitet.
Der neue
Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt. Änderungen wurden gelb markiert.
Die neu berechneten
Beitragssätze sollen ab dem 01.01.2023 gelten.
-
Grundstücksflächenbeitrag
2,16 € / m² (bisher 2,04 € / m²)
-
Geschossflächenbeitrag 15,15 € / m² (bisher 17,05 €
/ m²)
Mit der Erhebung der
Beiträge darf nicht mehr eingenommen werden, als die Kommune Investitionen in
die Anlage, unter Abzug der staatlichen Zuwendungen, getätigt hat.
(Siehe
Globalberechnung Seite 4)
Die
Einleitungsgebühr (§ 10 Abs. 1) pro Kubikmeter in Höhe von 3,00 € bleibt
unverändert.
Folgendes wird in
entsprechend der neuen Satzung ergänzt:
Beitragsmaßstab
§ 5 Abs. 2 Satz 4
Für die Berechnung
der Dachgeschossfläche werden 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses
angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die
teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet.
Einleitungsgebühr
§ 10 Abs. 2 Satz
Satz 4
insgesamt aber nicht
weniger als 35 m³ pro Jahr und Einwohner.
Gebührenschuldner
§ 13 Abs. 3
Gebührenschuldner
ist auch die Wohnungseigentümergemeinschaft.
§ 13 Abs. 5
Die
Gebührenschuld gemäß §§ 9 ff. ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als
öffentliche Last (Art. 8 Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG).
Folgendes wird
gegenüber der aktuellen Satzung vom 14.10.2014 gelöscht:
Einleitungsgebühr
§ 10 Abs. 2 Satz
Satz 6
Sollte Wasser aus der Eigengewinnungsanlage zusätzlich für andere
Zwecke (z.B. Wäsche waschen) entnommen werden, ist die gesamte aus der
Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge über geeichte und verplombte
Wasserzähler, die auf Kosten des Grundstückeigentümers fest einzubauen und zu
unterhalten sind, nachzuweisen.
Abrechnung,
Fälligkeit, Vorauszahlung
§ 14 Abs. 2 Satz 1
15. November
Es wird
vorgeschlagen, die BGS/EWS nach dem Entwurf neu zu erlassen.“
Beschluss: 14 : 0
Der
Gemeinderat beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Neufassung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde
Reckendorf als Satzung zu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Reckendorf nach Ausfertigung durch
den Ersten Bürgermeister im Mitteilungsblatt der VG Baunach amtlich
bekanntzumachen und die neue Fassung im Internet einzustellen.