Gemeinderat Wahl erkundigt sich nach dem aktuellen Stand. Der Vorsitzende gibt an, dass er diesbezüglich mit den Technikern Kontakt hatte. Der Eigentümer wird in Kürze angeschrieben, da es sich um ein Gewässer dritter Ordnung (GEW III) handelt und hier die Anlieger unterhaltspflichtig sind.