Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Für die Beitrags- und Gebührensatzung gelten die Ausführungen zur Wasserabgabesatzung analog. Auch hier wurde das aktuelle Muster des Bayerischen Gemeindetages verwendet, das kleinere Änderungen im Vergleich zur bisherigen Satzung beinhaltet.

Zu beachten ist dabei aber, dass sowohl die jeweiligen Beitragssätze als auch die Grund- und Benutzungsgebühr von der bisherigen Satzung des Wasserzweckverbandes übernommen wurden. Hier ergeben sich somit keine Änderungen.

Die Beitrags- und Gebührensatzung muss zeitgleich mit der Wasserabgabesatzung in Kraft treten, weshalb die Regelungen zur amtlichen Bekanntmachung hier ebenfalls übernommen wurden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende „Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)“. Der Entwurf wird dem Protokoll beigefügt. Erster Bürgermeister Manfred Deinlein wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt. Die amtliche Bekanntmachung darf erst nach einer Auflösung des Wasserzweckverbandes erfolgen. Ein nahtloser Übergang der Rechtskraft zwischen der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserzweckverbandes und der neuen Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Reckendorf ist zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 4