Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Die Firma Südwerk, die die Pläne für die REGe erstellt, hat neue Unterlagen vorgelegt. Es wurden weitere Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Dabei handelt es sich um die Grundstücke mit den Fl.Nr. 750, 989, 993 und 994 der Gemarkung Reckendorf sowie um die Fl.Nr. 240 der Gemarkung Laimbach. Somit liegen insgesamt 16 Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die neu hinzugekommenen Grundstücke sind im nachfolgenden Lageplan blau, die bisherigen orange markiert.

 

 

Insgesamt soll damit eine Fläche von 312.480 m² überplant werden. Die in der Sitzung vom 09. November 2022 gefassten Beschlüsse müssen daher entsprechend ergänzt werden. 

 

 

 


Ergänzung Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat von Reckendorf beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark" vom 09.11.2022 zu ergänzen.

 

Folgende Grundstücke der Gemarkung Reckendorf sollen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden:

 

Flurnummern- :  750, 989, 993 und 994

 

Folgendes Grundstück der Gemarkung Laimbach soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden:

 

Flurnummer:      240

 

Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1

 

 

Auslegungs- und Billigungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reckendorf billigt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark“ in der Fassung vom 01. Februar 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Plan-Vorentwurfes in der Fassung vom 01. Februar 2023 die frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. die frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 14 / Nein 1