Der Vorsitzende ist erfreut, dass die Straßenbeleuchtung innert eines Tages wieder in Betrieb genommen werden konnte, und nicht erst vier Monate Vorlauf notwendig waren wie bei der Abschaltung.

Ebenso erfreulich: Nur die Wiederinbetriebnahme wurde berechnet. Für die Abschaltung wurden Kosten nicht in Rechnung gestellt, weil sie ohne Vorankündigung erfolgt ist.