Dem Gremium lag zur Vorbereitung auf die Sitzung folgender Sachverhalt vor:

 

Der Markt Rentweinsdorf beabsichtigt, in der Gemarkung Treinfeld einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage aufzustellen. Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden.

Die Gemeinde Reckendorf wurde als Nachbargemeinde beteiligt. Die Beratung erfolgt im Gemeinderat, da solche Freiflächen-Photovoltaikanlagen regelmäßig die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO erfordern.

Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Planungen des Marktes Rentweinsdorf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“. Einwände werden nicht erhoben. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 1