Die Gemeinderatsmitglieder erhielten folgenden Sachverhalt mit der Sitzungsladung:

 

Mit Schreiben vom 31.03.2023 beantragt der Gesangverein Sängerlust die Gewährung einer Förderung für die Chorarbeit 2023.

 

Entstandene Kosten 2022: 4.526,23 €

 

Dem Gesangverein Sängerlust wurden in den letzten Jahren eine Förderung in Höhe von 300,00 € gewährt. Es wird daher vorgeschlagen, dem Gesangverein Sängerlust auch für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu gewähren.

 

 


Beschluss:          13 : 0

 

Der Gesangverein Sängerlust erhält für das Jahr 2023 einen Kulturförderzuschuss in Höhe von 300,00 €.